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Fahrverbot wegen Klimaschutz? Bundesregierung reagiert auf Karlsruher Urteil

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Von: Marcus Efler

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Droht ein Lockdown fürs Klima? Das Verfassungsgericht stellt die CO2-Reduzierung über persönliche Freiheiten wie etwa Autofahren. Prompt schärft die Bundesregierung ihren Klimaplan nach.

Update vom 05.05.2021, 14:28 Uhr: Berlin – Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat die Bundesregierung ihre Pläne zur CO2-Minderung nachgeschärft. Umweltministerin Svenja Schulze und Vizekanzler Olaf Scholz erklärten auf einer gemeinsamen Pressekonferenz, dass Treibhausgase bis 2030 gegenüber 1990 um 65 Prozent reduziert werden sollen; bislang lag das Ziel bei 55 Prozent. Diesen Wert hatten die Karlsruher Richter als nicht ausreichend moniert. (Autofahrverbot ab 22 Uhr: Darum bedeutet die Corona-Notbremse Ausgangssperre fürs Auto)

Fahrverbot wegen Klimaschutz? Was das Karlsruher Urteil für Autofahrer bedeutet

Erstmeldung vom 03.05.2021, 13:41 Uhr: Karlsruhe – Die meisten Deutschen haben sich mit dem Lockdown wegen Corona halbwegs arrangiert. Der persönliche Impftermin rückt näher, für den Sommerurlaub gibt es Hoffnung. Da platzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes* in den fragilen Frieden: Denn es stellt persönliche Freiheiten wie Autofahren und Reisen schon wieder in Frage. Diesmal aber nicht zur Bekämpfung der Pandemie, sondern zur Rettung des Klimas. Die Bundesregierung, so finden die Richter Karlsruhe einstimmig, kämpfe bislang nicht entschlossen genug gegen den Klimawandel, es müsse mehr passieren – zur Not auch auf Kosten gewohnter Grundrechte. (Grüne gewinnen Bundestagswahl 2021? Das wären die Änderungen für Autofahrer)

Nahaufnahme eines Richters am Bundesverfassungsgericht. (Symbolbild)
Klima schlägt Freiheit: Richter am Bundesverfassungsgericht. (Symbolbild) © Stockhoff/Imago

Die Begründung dafür finden die Richter im Grundgesetz: „Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen und insbesondere vor Schädigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein“, formulieren sie in dem Urteil. Und, logisch, der Schutz des Lebens schlägt eben persönliche Freiheiten: „Die Möglichkeiten, von grundrechtlich geschützter Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen“, heißt es aus Karlsruhe. Frei formuliert: Klimaschutz ist für die Verfassung wichtiger als die persönliche Freiheit, zum Beispiel Sprit zu verbrennen. (Striktes Verbrenner-Verbot? Mehrheit der Deutschen lehnt Grünen-Forderung ab)

Fahrverbot wegen Klimaschutz? Warum die Richter die Freiheit einschränken

Das sind eindeutige Ansagen. Mit eingebauter Verschärfung. Im Urteil steht nämlich auch: „Dabei nimmt das relative Gewicht der Freiheitsbetätigung bei fortschreitendem Klimawandel aufgrund der immer intensiveren Umweltbelastungen immer weiter ab.“ Also: je kritischer das Klima, desto weniger Freiheit für den Einzelnen. So geht es seitenlang im Urteil; im Juristendeutsch zwar, aber auch glasklar. Und es schält sich die Tendenz heraus, auf die das Gericht eigentlich hinauswill: Was wir uns heute an Freiheit nehmen, belastet die nächste Generation. Je mehr wir heute Auto fahren und in den Urlaub fliegen, desto weniger werden das unsere Kinder und Enkel können. Fridays for Future in Vollendung; im Urteil klingt das dann so: „Aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit folgt, dass nicht einer Generation zugestanden werden darf, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben schwerwiegenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde.“ (Tempolimit inklusive: Renault will abregeln – auch deutscher Auto-Boss mit Ankündigung)

Fahrverbot wegen Klimaschutz? Ein Satz sorgt für Diskussionen

Und dann wäre da noch der Hammersatz, der aktuell viele Leute aufregt. Er beginnt so: „Zwar können selbst gravierende Freiheitseinbußen künftig zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und gerechtfertigt sein...“. Aha. Die Regierung darf also beispielsweise autofahren, fliegen und Reisen verbieten, ja: uns geradezu zu Hause einsperren, wenn sie glaubt, das bremse die Erderwärmung. Klima statt Freiheit also? Doch wichtig in dem Satz ist das Wörtchen „künftig“: Das Bundesverfassungsgericht sieht diese Einschränkung nämlich vor allem für die Zukunft, wenn wir jetzt nicht noch mehr als bislang umsteuern. Den juristischen Wortlaut des zweiten Teil des Satzes ersparen wir uns und Ihnen, aber die Aussage lautet sinngemäß: bitte jetzt noch mehr einschränken, damit unsere Nachfahren nicht auf alles komplett verzichten müssen. (Bund fährt viel zu wenige E-Autos: Andreas Scheuers Verkehrsministerium liegt weit hinten)

Fahrverbot wegen Klimaschutz? Diesen Ausweg sehen die Richter

Dann, und nur dann, gäbe es eine Chance, ganz krasse Einschränkungen in der Zukunft zu vermeiden – das ist die Ansage. Eine konkrete Gebrauchsanweisung, was genau heute dafür geschehen soll, liefert das Bundesverfassungsgericht nicht mit. Eine Öko-Steuer auf Sprit, autofreie Sonntage, noch höhere Klimasteuern auf Flugtickets, noch mehr Subventionen für Elektromobile: Alles ist möglich. Wenn die nächste Bundesregierung das Urteil ernst nimmt, können wir uns auf einiges gefasst machen. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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