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Unbekannter fährt Auto an – und hinterlässt freche Nachricht

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Von: Sebastian Oppenheimer

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Ein beschädigtes Auto, der Zettel des Unfallversursachers (Symbolbild)
Nachdem er einen Renault Twingo angefahren hatte, hinterließ der Unfallverursacher eine freche Nachricht. (Symbolbild) © imago images/Geisser / Polizei Nordrhein-Westfalen (Kreis Warendorf)

Wenn das eigene Auto angefahren wird, ist das schon ärgerlich genug – aber dann noch so eine freche Nachricht unter den Scheibenwischer zu klemmen, geht gar nicht.

Beckum – So ein Parkrempler ist schnell passiert, gerade ohne Kameras und Abstandssensoren kann so etwas in einem unaufmerksamen Moment schon mal vorkommen. Aber dann muss man als Unfallverursacher auch entsprechend reagieren. Die Polizei Bayern weist auf ihrer Webseite darauf hin, dass man zunächst einmal am Unfallort eine Zeit lang auf den Besitzer warten muss – eine feste Wartezeit gibt es nicht, sie hängt von Uhrzeit, Ort und Schadenshöhe ab. Sollte der Besitzer in besagtem Zeitraum nicht eintreffen, kann man den Schaden bei der Polizei melden – oder einen Zettel hinterlassen. Letzteres hat nun Autofahrer in Beckum (Nordrhein-Westfalen) nach einem Parkrempler getan – die Botschaft auf dem Papier ist allerdings ziemlich frech. (Besondere Autokennzeichen: Wem gehören eigentlich diese genialen Nummern?)

Unbekannter fährt Renault Twingo an – und hinterlässt freche Botschaft

Wie die Polizei Warendorf berichtet, fuhr der Unbekannte den schwarzen Renault Twingo (Erstzulassung 2019) einer 29-Jährigen aus Senden an. Laut den Beamten war sich der Unfallfahrer „seiner Schuld offenbar bewusst“, denn er hinterließ der Renault-Besitzerin eine Nachricht. Unter dem Scheibenwischer fand die Frau einen Zettel, von dem die Polizei ein Foto veröffentlicht hat. (Hebamme bekommt Strafzettel – und erlebt emotionale Geste einer Mutter)

Handgeschriebene Nachricht des Unfallverursachers
Diese Nachricht hinterließ der Unfallverursacher am Renault Twingo. © Polizei Nordrhein-Westfalen (Kreis Warendorf)

Unbekannter fährt Renault Twingo an: „Hallo. Ich bin leicht gegen ihr Auto gefahren“

Was auf dem Papier steht, ist ganz schön dreist: „Hallo, ich bin leicht gegen ihr Auto gefahren.“ Wobei das Wort „leicht“ dem Augenschein nach nachträglich eingefügt wurde. Und weiter: „Ich bin beim Parken leicht an die linke Seite gefahren. Es sind aber keine Spuren vorhanden. Das Auto weist auch keine Schäden auf. Mit freundlichen Grüßen.“ Kontaktdaten? Fehlanzeige. Offenbar war der Schreiber der Nachricht stark von seiner Sicht der Dinge überzeugt. (JP Kraemer hat emotionale Nachricht: „Ich kämpfe hier richtig!“)

Die Twingo-Fahrerin stellte aber sehr wohl Schäden an ihrem Auto fest – und wandte sich an die Polizei. Die Beamten versuchen nun, den Unfallverursacher und Verfasser der frechen Nachricht zu ermitteln. Ärger droht dem Unbekannten auf jeden Fall. Die Polizei Bayern schreibt auf ihrer Website: „Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt! Sie kann Führerschein und Versicherungsschutz kosten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe belegt.“

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