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Tesla muss zahlen: Gericht hält „Autopiloten“ für gefährlich

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Von: Marcus Efler

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Teslas „Autopilot“ macht weiter Ärger. Nun muss der Hersteller einer Kundin einen Teil des Kaufpreises für ihr Model X zurückerstatten.

Tesla nennt sein Fahrassistenz-System „Autopilot“ – was bestenfalls ziemlich optimistisch ist. Denn die Fähigkeit, das Auto so zuverlässig und sicher selbständig zu steuern wie etwas das System eines Mercedes EQS oder der S-Klasse, hat es auch von Rechts wegen nicht. Daher muss der Fahrer immer die Kontrolle über das Fahrzeug behalten, auch wenn mancher das nicht tut, und das fragwürdige Ergebnis dann auch noch auf YouTube postet. Immer wieder bekommt Tesla daher Ärger mit den Behörden, etwa bei der Frage, ob sich das „FSD“ („Full Self Driving“) ausgerechnet manchmal kurz vor einem Crash verabschiedet.

Ein Mann sitzt am 17.08.2015 in München (Bayern) in einem Tesla Model S auf dem Fahrersitz vor einem Showroom des Autoherstellers.
Teslas FSD ist laut Gerichtsurteil im Stadtverkehr unzuverlässig. (Symbolbild) © Sven Hoppe/dpa

Tesla muss zahlen: Gericht hält „Autopiloten“ für gefährlich

Während viele Tesla-Fanboys und -girls ihrem Wagen derlei Unzulänglichkeiten verzeihen, hatte eine deutsche Käuferin genug – und verklagte die Texaner wegen der nicht ausgereiften Technologie. Das Landgericht München I gab ihr nun recht: Das Assistenzsystem erkenne Hindernisse wie etwa die Verschmälerung einer Baustelle nicht zuverlässig. Außerdem bremse das Auto immer wieder unnötig ab, was vor allem in Innenstädten zu einer „massive Gefährdung“ führe. 

Das (technisch zutreffende) Argument des Herstellers, der „Autopilot“ sei gar nicht für den Stadtverkehr gedacht, verwarf das Gericht: Das An- und Ausschalten des FSD zwischen Autobahn, Landstraßen und Stadtverkehr könne vom Verkehrsgeschehen ablenken.

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Tesla muss zahlen: Klägerin möchte lieber neues Auto

„Ein weiteres Mal zeigt sich, dass Tesla beim Thema Auto­pilot das vollmundig Versprochene nicht einhält“, erklärte der juristische Beistand der Klägerin, der als „Teslaanwalt“ bekannt gewordene Rosenheimer Christoph Lindner. Der Hersteller muss nun einen Großteil des Neupreises des Model X zurückzahlen – hat aber mittlerweile Berufung eingelegt. Die Klägerin allerdings auch: Sie möchte lieber ein neues Auto.

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