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Vermeintlicher Formfehler: Muss Tesla in Deutschland tausende Fahrzeuge zurückkaufen?

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Von: Sebastian Oppenheimer

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Ein vermeintlicher Formfehler in der Widerrufsbelehrung von Tesla könnte dazu führen, dass der Autobauer in Deutschland tausende Autos zurückkaufen muss – das behauptet ein Düsseldorfer Rechtsanwalt.

Wenn der Hersteller Tesla in die Schlagzeilen gerät, dann zumeist nicht aufgrund von etwas Positivem. Vor allem der hochumstrittene Autopilot beschert dem US-Autobauer immer wieder Ärger. Und auch der Wegfall der Radarsensoren und wenig später auch der Ultraschallsensoren sorgte bei den Kunden nicht unbedingt für Begeisterung – inzwischen hat Tesla zumindest eine Rückkehr der Radarsensoren angekündigt. Auf Reddit erklärte ein Tesla-Fahrer kürzlich, warum er künftig BMW fahren werde. Viele deutsche Kunden könnten ihren Tesla nun vom Unternehmen womöglich zurückkaufen lassen – das behauptet zumindest ein Anwalt.

Wegen Formfehler: Muss Tesla in Deutschland tausende Fahrzeuge zurückkaufen?

Geht es um juristische Klauseln, kann es häufig auf minimale Details ankommen. Und genau so einen kleinen – aber wichtigen –Fehler will der Düsseldorfer Rechtsanwalt Dr. Matthias Böse in der Widerrufsbelehrung von Tesla gefunden haben. Aufgrund eines Formfehlers sei diese „vermutlich rechtswidrig“, sagt der Anwalt gegenüber 24auto.de von IPPEN.MEDIA. Normalerweise gilt das Widerrufsrecht 14 Tage – aufgrund des vermeintlichen Fehlers verlängere sich die Frist jedoch auf ein Jahr und 14 Tage.

Teslas auf einem Parkplatz
Ein vermeintlicher Formfehler könnte laut einem Anwalt dazu führen, dass Tesla in Deutschland viele Autos zurückkaufen muss. (Symbolbild) © Christian Thiel/Imago

Telefonnummer in Widerrufsbelehrung weggelassen: Muss Tesla Fahrzeuge zurückkaufen?

Wie der Anwalt erklärt, habe Tesla bis vor kurzem in der Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angeben – doch genau das sei aus seiner Sicht verpflichtend. Dabei bezieht er sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2020 (C‑266/19). Inzwischen habe der Autobauer die Telefonnummer ergänzt. Dennoch könnten nach Ansicht des Juristen nun nahezu alle privaten Tesla-Käufer in Deutschland, die ihren Wagen innerhalb der vergangenen 12 Monate mit der vermeintlich fehlerhaften Widerrufserklärung vom Hersteller zurückkaufen lassen. Und zwar zum vollen Kaufpreis – selbst, wenn das Auto einen Schaden habe. Ein sogenannter Wertersatz sei nicht zu leisten.

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Möglicher Rückkauf von Teslas – nicht möglich für Unternehmens- und Leasingfahrzeuge

Auf den vermeintlichen Fehler sei er durch einen seiner anderen Fälle gestoßen. Eine Frau habe sich bei ihm gemeldet, die mit ihrem Tesla gegen eine Wand gefahren war und dafür die fehlenden Ultraschallsensoren verantwortlich machte. Daraufhin sei er nach einem Blick in die Widerrufsbelehrung auf die fehlende Telefonnummer gestoßen. Für Fahrzeuge in Unternehmensbesitz und Leasingfahrzeuge könne der Rückkauf laut Dr. Böse allerdings nicht geltend gemacht werden, für Privatkunden dagegen schon. Er gibt sich siegessicher und hat laut eigenen Angaben bereits die ersten Klagen gegen den Autobauer eingereicht. Eine Bitte um Stellungnahme von Tesla zu dem Thema wurde bislang nicht beantwortet.

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