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Ärger um „Autopilot“: Strafrechtliche Ermittlungen gegen Tesla

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Von: Sebastian Oppenheimer

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Tesla droht juristischer Ärger: Laut US-Medienberichten laufen gegen den E-Autobauer strafrechtliche Ermittlungen in Bezug auf den „Autopilot“

Update vom 28.10.2022, 14.22 Uhr: Dem Elektroautobauer Tesla droht offenbar erneut juristischer Ärger. Mal wieder geht es um den „Autopilot“ in seinen verschiedenen Ausbaustufen, wie etwa das sogenannte „Full Self-Driving“ (FSD). Erst vor kurzem hatte eine Behörde im US-Bundesstaat Kalifornien den Hersteller wegen „irreführender Werbung“ verklagt. Doch nun droht noch deutlich größeres Ungemach: Offenbar ermittelt das US-Justizministerium schon seit längerem gegen den Elektroautobauer.

Ärger um „Autopilot“: Strafrechtliche Ermittlungen gegen Tesla

Wie die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf drei mit der Angelegenheit vertraute Personen berichtet, geht es im Prinzip um das gleiche Problem, wie schon in Kalifornien: Es stellt sich die Frage, inwieweit die Behauptungen von Tesla in Bezug auf die Fähigkeiten des „Autopilots“ der Wahrheit entsprechen. Dem Bericht zufolge habe das US-Justizministerium die Untersuchung bereits im vergangenen Jahr nach mehr als einem Dutzend Unfällen – auch mit tödlichem Ausgang – im Zusammenhang mit dem „Autopilot“-System gestartet.

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Tesla: Ausgang noch völlig unklar

Ob die Untersuchungen aber tatsächlich in einer strafrechtlichen Anklage oder zivilrechtlichen Sanktionen münden – oder gar ohne jegliche Konsequenzen enden, sei aktuell noch nicht absehbar. Als Stolperfalle für die ermittelnden Behörden könnten sich laut dem Bericht entsprechende Warnungen bezüglich des „Autopilots“ auf der Website von Tesla entpuppen. Auf der deutschen Website heißt es etwa: „,Autopilot‘, ,Verbesserte Autopilot-Funktionalität“ und ,Volles Potenzial für autonomes Fahren‘ sind für einen aufmerksamen Fahrer gedacht, der die Hände am Lenkrad behält und jederzeit übernehmen kann.“ Und weiter: „Auch wenn diese Merkmale im Laufe der Zeit immer leistungsfähiger werden, machen die gegenwärtig verfügbaren Merkmale das Fahrzeug nicht autonom.“

Erstmeldung vom 07.08.2022, 11.23 Uhr: Tesla und der „Autopilot“ – eine Geschichte voller Missverständnisse. Das Grundproblem: der Name – er suggeriert den Kunden etwas, dass das Fahrzeug nicht leisten kann. Der Basis-„Autopilot“ fährt genauso wenig vollautonom, wie die weiterentwickelte und sehr teure Variante „Full Self-Driving“ (FSD). Weil das aber nicht jeder Kunde weiß oder akzeptieren will, kommt es immer wieder zu Unfällen. Noch umstrittener als die Technik selbst: Sogar Beta-Versionen der FSD-Software werden auf öffentlichen Straßen getestet, welche Gefahren dabei auftreten, demonstrieren Nutzer immer wieder in Videos. Nun scheint die Problematik auch bei den US-Behörden angekommen – in Kalifornien wird Tesla nun verklagt.

Elon Musk steht bei der Werks-Eröffnung in Grünheide neben einem Tesla
Ärger für Elon Musk: Eine US-Behörde hat Tesla wegen irreführender Werbung in Bezug auf den „Autopilot“ verklagt. (Symbolbild) © Patrick Pleul/dpa

Ärger um „Autopilot“: US-Behörde verklagt Tesla wegen irreführender Werbung

Wie die „Los Angeles Times“ berichtet, hat die kalifornische Kraftfahrzeugbehörde DMV (Department of Motor Vehicles) den Autobauer wegen irreführender Werbung in Bezug auf „Autopilot“ und „Full Self-Driving“ verklagt. Die Behörde behauptet in ihrer Einreichung, Tesla habe in seinen Werbeaussagen seine Technik leistungsfähiger beschrieben als sie tatsächlich ist. Auf der US-Website von Tesla heißt es zum Beispiel: „Alles, was Sie tun müssen, ist, einzusteigen und Ihrem Auto zu sagen, wohin es fahren soll. Wenn Sie nichts sagen, schaut Ihr Auto in Ihren Kalender und fährt Sie dorthin, wo das Ziel vermutet wird. Ihr Tesla findet die optimale Route und navigiert durch städtische Straßen, komplexe Kreuzungen und Autobahnen.“

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US-Behörde verklagt Tesla: Autos der Marke können nicht als autonome Fahrzeuge betrieben werden

Eine laut der Einreichung ebenfalls nicht korrekte Werbeaussage auf der Homepage des Elektroauto-Herstellers: „Das System ist so konzipiert, dass es Kurz- und Langstreckenfahrten ohne Zutun des Fahrers durchführen kann.“ Die Behörde ist davon überzeugt, dass die Tesla-Fahrzeuge mit den jeweiligen „Autopilot“- und „FSD“-Systemen zum Zeitpunkt der Werbung nicht als autonome Fahrzeuge betrieben werden konnten und auch aktuell nicht betrieben werden können.

Dem Bericht zufolge könnte die Klage schwerwiegende Konsequenzen für den Elektroautobauer nach sich ziehen: Unter anderem sei ein Verbot der Produktion oder des Verkaufs von Tesla-Fahrzeugen in Kalifornien denkbar. Auch in Deutschland war kürzlich eine Klage gegen Tesla und seinen „Autopilot“ erfolgreich: Das Gericht stufte die Technik als „gefährlich“ ein.

US-Behörde verklagt Tesla: Elektroautobauer muss wahrscheinlich seine Werbeaussagen ändern

Wahrscheinlicher ist allerdings, dass Tesla infolge der Klage seine Werbe-Aussagen ändern, muss. Wie ein Sprecher der Behörde gegenüber der „Los Angeles Times“ sagte, werde das DMV wohl verlangen, dass Tesla die Verbraucher besser über die tatsächlichen Fähigkeiten von „Autopilot“ und „Full-Self“-Driving aufklären muss – und auch entsprechende Warnhinweise zu den möglichen Gefahren veröffentlicht.

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