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Radfahrer viel zu schnell in Radarfalle: Diese Regeln gelten

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Von: Marcus Efler

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Radler in der Radarfalle sind keine Seltenheit. Gerade wurde wieder einer mit 62 km/h gemessen, wo Tempo 30 erlaubt war. Wird er bestraft?

Die Überwachung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr gehört zu den wichtigen Aufgaben von Gemeinden und der Polizei. Auch wenn mancher Autofahrer über „Abkassiererei“ schimpft, sollen sie der Sicherheit dienen: Der Autofahrer selbst (auch wenn es hier unbelehrbare Wiederholungstäter gibt), aber auch anderer Verkehrsteilnehmer.

Beispielsweise der von Radfahrer. Allerdings sind sie manchmal nicht nur Opfer rasender Autofahrer, sondern selber viel zu schnell unterwegs – wie dieser Radler, der mit 80 km/h durch einen Ort fuhr.

Polizeifoto eines Radfahrers in der Radarfalle
Erwischt: Rasender Radler in der Radarfalle © Kreispolizeibehörde Mettmann

Radfahrer viel zu schnell in Radarfalle: Diese Regeln gelten

Auch in diesem aktuellen Fall trat ein Freizeitsportler besonders kräftig in die Pedale: Mit Tempo 62 raste ein „leider noch unbekannter Radfahrer“ laut Polizei-Bericht an einem Messgerät in Ratingen (NRW) vorbei. 30 km/h waren an der abschüssigen Stelle erlaubt. Sodann „fuhr er davon, ohne dass die Polizei den Mann kontrollieren konnte“, wie die Kreispolizeibehörde Mettmann bedauernd mitteilt: „Auch eine nachfolgende Ahndung dieser Geschwindigkeitsüberschreitung gestaltet sich aufgrund der fehlenden Kennzeichnungspflicht für Radfahrer schwierig“.

Radfahrer viel zu schnell in Radarfalle: Darum gelten auch für ihn Tempo 30

Denn auch wenn es manch eiliger Radler nicht weiß: Viele Tempolimits gelten auch für ihn. Die konkreten Regeln:

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In der Praxis ist es also möglich, dass ein Rennradler bergab mit Tempo 70 in einen Ort rast, und nicht belangt werden kann. Kommt es aber zum Unfall, etwa weil er vor einer roten Ampel nicht mehr bremsen kann, macht er sich der überhöhten Geschwindigkeit schuldig. Von den schweren Verletzungen, die ein kaum geschützter Radfahrer dann davontragen kann, ganz abgesehen.

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