Radfahrer viel zu schnell in Radarfalle: Diese Regeln gelten
Radler in der Radarfalle sind keine Seltenheit. Gerade wurde wieder einer mit 62 km/h gemessen, wo Tempo 30 erlaubt war. Wird er bestraft?
Die Überwachung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr gehört zu den wichtigen Aufgaben von Gemeinden und der Polizei. Auch wenn mancher Autofahrer über „Abkassiererei“ schimpft, sollen sie der Sicherheit dienen: Der Autofahrer selbst (auch wenn es hier unbelehrbare Wiederholungstäter gibt), aber auch anderer Verkehrsteilnehmer.
Beispielsweise der von Radfahrer. Allerdings sind sie manchmal nicht nur Opfer rasender Autofahrer, sondern selber viel zu schnell unterwegs – wie dieser Radler, der mit 80 km/h durch einen Ort fuhr.

Radfahrer viel zu schnell in Radarfalle: Diese Regeln gelten
Auch in diesem aktuellen Fall trat ein Freizeitsportler besonders kräftig in die Pedale: Mit Tempo 62 raste ein „leider noch unbekannter Radfahrer“ laut Polizei-Bericht an einem Messgerät in Ratingen (NRW) vorbei. 30 km/h waren an der abschüssigen Stelle erlaubt. Sodann „fuhr er davon, ohne dass die Polizei den Mann kontrollieren konnte“, wie die Kreispolizeibehörde Mettmann bedauernd mitteilt: „Auch eine nachfolgende Ahndung dieser Geschwindigkeitsüberschreitung gestaltet sich aufgrund der fehlenden Kennzeichnungspflicht für Radfahrer schwierig“.
Radfahrer viel zu schnell in Radarfalle: Darum gelten auch für ihn Tempo 30
Denn auch wenn es manch eiliger Radler nicht weiß: Viele Tempolimits gelten auch für ihn. Die konkreten Regeln:
- Allgemeine Tempolimits, etwa jenes von 50 km/h in Ortschaften, gelten nur für Kraftfahrzeuge. Für Radfahrer also nicht – außer, sie sind per E-Bike unterwegs. Denn das hat ja einen Motor.
- Ausgeschilderte Tempolimits, also beispielsweise Tempo 30 in einer Stadt, gelten für alle Fahrzeuge – also auch für Fahrräder. Im vorliegenden Fall wären also eine Geldstrafe und auch Flensburger Punkte fällig gewesen. Sogar ein zeitweiliges Fahrverbot für Pkw, sofern ein rasender Radler einen Auto-Führerschein hat, ist möglich.
- Immer gilt, dass auch Radler ihr Fahrzeug ständig beherrschen müssen, und ihre Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den eigenen Fähigkeiten anpassen müssen.
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In der Praxis ist es also möglich, dass ein Rennradler bergab mit Tempo 70 in einen Ort rast, und nicht belangt werden kann. Kommt es aber zum Unfall, etwa weil er vor einer roten Ampel nicht mehr bremsen kann, macht er sich der überhöhten Geschwindigkeit schuldig. Von den schweren Verletzungen, die ein kaum geschützter Radfahrer dann davontragen kann, ganz abgesehen.