Straßenbahn überholen: Dann ist es auch links erlaubt
Im Stadtverkehr begegnen Autofahrer immer wieder fahrenden und haltenden Trams. Das sind ihre Rechte und Pflichten.
Auch wenn man vor allem mit dem Auto in der Stadt unterwegs ist und den öffentlichen Nahverkehr nur wenig nutzt, bemerkt man es: Straßenbahnen feiern seit Jahren ein langsames, aber stetiges Comeback. Trams ersetzen oder ergänzen Buslinien, manche stillgelegte Strecke wird wieder aktiviert.
Straßenbahn überholen: Dann ist es auch links erlaubt
Begegnungen mit den klingelnden City-Zügen werden also immer häufiger – auf Kreuzungen, aber auch auf derselben Fahrbahn wie Autos, wenn sie nicht über eigene Spuren verfügen. Trams dürfen so schnell fahren wie andere motorisierte Verkehrsteilnehmer auch, innerstädtisch also in der Regel 50 km/h (auch, wenn viele Städte den Verkehr gerne auf 30 km/h einbremsen würden). Oft sind sie aber langsamer unterwegs oder halten, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen. Was zur Frage führt, ob und wie man Straßenbahnen überholen kann.

Straßenbahn überholen: An der Haltestelle nur mit Schritttempo
An der Haltestelle gelten folgende Regeln:
- Überholen nur mit Schrittgeschwindigkeit.
- Dabei ausreichenden seitlichen Abstand halten.
- Ist ein sicheres Überholen ohne Behinderung oder Gefährdung der Fahrgäste nicht möglich, muss man warten.
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Während der Fahrt gelten diese Regeln:
- In der Regel müssen Straßenbahnen, anders als unter Pkw üblich, rechts überholt werden.
- Liegen die Schienen so weit rechts auf der Fahrbahn, dass ein Überholen auf dieser Seite nicht möglich ist, dürfen man auch links an dem Schienenfahrzeug vorbeifahren.
- Auch in Einbahnstraßen dürfen Trams links überholt werden.