Welche Strafe droht männlichen Autofahrern, wenn sie einen Frauenparkplatz nutzen?
In vielen Parkhäusern oder vor Supermärkten sind ein paar Parkplätze für Frauen oder Mütter mit Kind reserviert. Das droht Männern, die das missachten.
Es ist eine typische Situation an einem Samstagvormittag auf dem Supermarkt-Parkplatz: Alle Stellflächen sind belegt, nur zwei noch frei – doch die sind mit einem entsprechenden Schild für Frauen reserviert. Auch in Parkhäusern sind oft die besten Plätze, meist die im Erdgeschoss direkt am Ausgang, nicht für männliche Autofahrer freigegeben.
Mancher spielt schon mit dem Gedanken einer Missachtung. Nach dem Motto: „Überall wollen die Damen gleich behandelt werden – aber bevorzugte Parkplätze dürfen dann schon noch sein, geht’s noch?“ Dazu sind spezielle Frauenparkplätze auch objektiv umstritten: Einerseits kann die privilegierte Stellplatz-Lage mehr Sicherheit und Komfort für jenes Geschlecht bieten, das vor einiger Zeit noch als „das schwache“ bezeichnet wurde. Andererseits kann das Frauen-P-Schild auch als Wegweiser für Männer mit bösen Absichten dienen.
Frauenparkplatz: Welche Strafe droht männlichen Autofahrern, wenn sie ihn benutzen?

Kein Wunder also, dass sich mancher Mann dann eben doch auf einen Frauen-Parkplatz stellt. Oder ein Vater mit Kind auf eine Fläche, die eigentlich für Mütter mit Nachwuchs reserviert ist: eine Einschränkung, die gesellschaftlich ohnehin als obsolet gilt. Doch welche Strafe droht ihm dann?
Die klare Antwort: keine! Jedenfalls auf öffentlichen Stellplätzen sind böse Blicke oder Sprüche von Damen, wenn ein Herr auf einem „ihrer“ Parkplätze aus seinem SUV steigt, die einzige zu erwartende Sanktion (anders als bei Parkplätzen für Schwerbehinderte). Denn die Straßenverkehrsordnung kennt keine Unterscheidung zwischen Mann und Frau. Und auch das Grundgesetz schließt eine Benachteiligung aufgrund eines Menschen aufgrund seines Geschlechtes ausdrücklich aus – sei dieses nun männlich, weiblich oder divers.
Etwas anders stellt sich die Situation freilich auf Privatgelände dar, typischerweise also gerade auf Supermarkt-Parkplätzen oder in Parkhäusern. Hier kann der Grundstücksbesitzer selbst entscheiden, wer wo parkt. Vor allem dann, wenn ein Schild darauf hinweist, dass die Straßenverkehrsordnung nicht gilt (in den meisten Fällen ist es allerdings umgekehrt).
Frauenparkplatz: Der Supermarkt hat das Hausrecht auf dem Parkplatz
Dann kann der Eigentümer theoretisch von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Wagen des Herrenfahrers abschleppen lassen oder auch eine Geldstrafe einfordern. „Auf privaten Stellplätzen (z. B. Supermarktparkplätzen) droht neben einer Vertragsstrafe auch das sofortige kostenpflichtige Abschleppen, wenn entgegen der Beschilderung geparkt wird“, erklärt der ADAC.
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Ob das in der Praxis dann wirklich durchgesetzt wird, ist eine andere Frage (anders als beim Blockieren eines Privatparkplatzes). Gerade an einem hektischen Samstagvormittag haben Supermarkt-Angestellte in der Regel andere Prioritäten, als Politesse zu spielen. Bleibt also nur ein Appell an alle Männer, der genauso aus der Zeit gefallen zu sein scheint, wie die binäre Unterscheidung in Männlein und Weiblein: Seien Sie Kavalier!