1. 24auto
  2. News

Stoppschild: Worauf Autofahrer achten müssen, wenn es keine Haltelinie gibt

Erstellt:

Von: Sebastian Oppenheimer

Kommentare

Dass man bei einem Stoppschild anhalten muss, dürfte den meisten Autofahrern klar sein. Aber wie lange? Und was, wenn es keine Haltelinie gibt?

Das theoretische Wissen, das man sich für die Führerscheinprüfung zulegt, verflüchtigt sich mit der Zeit bei den meisten Autofahrern. Wie kürzlich ein Test des ADAC offenbarte, zeigten sich bei vielen Probanden große Lücken. Ein Verkehrszeichen, das aber wohl jeder kennt, hat acht Ecken, ist rot – und mit einem weißen „STOP“-Schriftzug versehen. Klar: Hier muss man anhalten. Doch welche Regeln gelten bei dem Schild darüber hinaus?

Ein Stoppschild
An einem Stoppschild müssen Autofahrer anhalten – alle Räder müssen vollständig zum Stillstand kommen. (Symbolbild) © Michael Gstettenbauer/Imago

Noch mehr spannende Auto-Themen finden Sie im kostenlosen Newsletter von 24auto.de, den Sie gleich hier abonnieren können.

Stoppschild: Nicht jeder kennt die exakten Regeln des Verkehrszeichens

Die offizielle Bezeichnung des Stoppschilds (Verkehrszeichen 206) lautet: „Halt. Vorfahrt gewähren“. Der große Unterschied zum Schild 205 („Vorfahrt gewähren“, rot-weißes Dreieck) ist, dass man an der Haltelinie anhalten muss – auch dann, wenn zunächst kein fließender Verkehr auszumachen ist. Ist keine Haltelinie erkennbar, dann muss der Fahrer an der Stelle stoppen, von der aus er die bevorrechtigte Straße überblicken kann – man spricht hier von der sogenannten „Sichtlinie“.

Stoppschild: Alle Räder müssen zum Stillstand kommen

Stellt sich nun die Frage, wie lange man anhalten muss – das jedoch ist nicht gesetzlich geregelt, zumindest nicht in einer konkreten Zeitangabe. Vorgeschrieben ist nur, dass alle Räder zum Stillstand kommen müssen.

Parken vor einem Stoppschild ist laut ADAC nur dann verboten, wenn es durch das Fahrzeug verdeckt wird. Als Pkw sollte das Parken also kein Problem sein – wohl aber für größere Fahrzeuge wie Lkw oder Wohnmobile. Doch Vorsicht: An Kreuzungen gilt bis zu einem gewissen Abstand ein generelles Parkverbot: Bis zu fünf Meter vor den Schnittpunkten der einmünden Straße darf man kein Fahrzeug abstellen. Sollte ein Radweg existieren, sind es sogar acht Meter – der größere Abstand soll die Sicherheit für Radfahrer erhöhen.

Stoppschild: Bei Missachtung drohen Bußgelder

Ignoriert ein Autofahrer ein Stoppschild, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Deutlich teurer wird es, wenn beim Überfahren andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden: Dann wird ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro fällig, dazu gibt es einen Punkt in Flensburg. Sollte es zu einem Unfall kommen, werden 85 Euro fällig – und dazu ebenfalls ein Punkt.

Auch interessant

Kommentare