Stau auf der Autobahn – nur in einem Fall ist Wenden bei Stillstand erlaubt
Ein Stau ist immer nervig – besonders bei Hitze und auf dem Weg in den Urlaub. Doch auch bei Stillstand gelten auf der Autobahn bestimmte Regeln.
Die Autofahrt in den Urlaub ist – vor allem mit Kindern – zumeist ein echter Kraftakt. Ein Stau kann dann so eine ohnehin anstrengende Reise endgültig zum Horrortrip machen. Wer die Möglichkeit hat, versucht natürlich der Blechlawine zu entkommen – und fährt beispielsweise nicht an den Hauptreisetagen oder er startet die Fahrt nachts. Allerdings hilft auch das nicht immer – und man landet am Ende dann doch im Stau. Doch darf man in Deutschland auf der Autobahn einfach aussteigen, wenn länger nichts mehr geht? Oder vielleicht sogar rückwärts bis zur nächsten Ausfahrt fahren?

Stau auf der Autobahn – Nur in einem Fall ist Wenden erlaubt
Ganz wichtig: Sobald der Verkehr stockt, eine Rettungsgasse bilden. Denn oft ist der Grund für den Stau ein Unfall – und für die Opfer zählt jede Sekunde. Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Verweigerer kann das teuer zu stehen kommen, die Strafen wurden drastisch erhöht: Mindestens 200 Euro Geldbuße werden fällig, dazu gibt es zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Wer die Rettungsgasse zum eigenen Vorankommen nutzt, muss mindestens 240 Euro zahlen.
Stau auf der Autobahn – Aussteigen ist verboten
Besonders nach langer Fahrt und bei großer Hitze hält man es im Auto im Stau oft kaum noch aus. Nur zu gerne möchte man sich ein wenig die Beine vertreten, wenn der Verkehr längere Zeit komplett zum Erliegen kommt. Doch Vorsicht: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO §18 Abs. 9) ist Fußgängern das Betreten der Autobahn verboten – höchstens zur Sicherung einer Unfallstelle. Laut ADAC ist die Polizei jedoch bei längeren Störungen oft nachsichtig. Dennoch raten die Experten dringend von ausgiebigen Spaziergängen ab. Man sollte immer in der Nähe des Autos bleiben – und darf bei einem Unfall keinesfalls die Rettungskräfte behindern.
Stau auf der Autobahn – Der Standstreifen ist tabu
Wenn der Verkehr auf der Autobahn stockt, darf man unter bestimmten Voraussetzungen auch rechts überholen. Der Standstreifen der Autobahn ist für Pannenfahrzeuge reserviert. Nutzt man diesen, um dadurch schneller zur nächsten Ausfahrt oder zum nächsten Parkplatz zu kommen, drohen 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Auch in diesem Fall gibt es eine Ausnahme: Und zwar wenn Verkehrsschilder explizit die Nutzung des Standstreifens freigeben.
Stau auf der Autobahn – Nur wenden, wenn die Polizei dazu auffordert
Nicht nur hochgefährlich, sondern auch verboten ist es, auf der Autobahn rückwärts zu fahren oder zu wenden. Es gibt nur eine Ausnahme: Und zwar wenn die Polizei Autofahrer konkret dazu auffordert, was beispielsweise bei längeren Vollsperrungen der Fall sein kann. Wer sich nicht daran hält, riskiert Geldbußen von bis zu 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Wie es definitiv nicht geht, zeigt ein Video von einem Stau auf einer US-Autobahn.
Smartphone-Nutzung ist für den Fahrer bei laufendem Motor verboten
Übrigens ist auch im Stau für den Fahrer die Nutzung des Smartphones ohne Freisprechanlage verboten – solange der Motor läuft. Wer es trotzdem macht, dem drohen mindestens 100 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Und auch für Motorradfahrer ist ein Stau kein Freifahrtschein: Das Durchschlängeln zwischen den Fahrzeugen ist verboten. Erlaubt wäre lediglich, links zu überholen – doch aufgrund von Platzmangel (gerade bei einer gebildeten Rettungsgasse) ist das in der Praxis kaum möglich.