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Sperrung der Friedrichstraße für Autos rechtswidrig – doch Grüne wollen daran festhalten

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Ein langes Stück der Berliner Friedrichstraße ist für Autos gesperrt. Dabei handelt es sich um einen Plan der Grünen im Senat. Giffey fordert Konsequenzen.

Seit mehr als zwei Jahren ist ein langes Stück der Friedrichstraße im Zentrum Berlins für Autos gesperrt. Angekündigt war die höchst umstrittene Sperrung von der damaligen Grünen-Verkehrssenatorin ursprünglich nur als Versuchsprojekt für ein halbes Jahr – das dann trotz des heftigen Widerstandes der Ladeninhaber bestehen blieb.

Nun urteilte das zuständige Gericht: Die ganze Sperrung war von Anfang an rechtswidrig. Aufgehoben werden muss sie aber erst, wenn die Entscheidung rechtskräftig ist. Und das kann dauern, wie Merkur.de berichtet.

Sperrung der Friedrichstraße für Autos rechtswidrig

Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne) kündigte am Dienstag trotzdem an, sie weiche von ihrem Ziel einer Flaniermeile Friedrichstraße in einer Fußgängerzone nicht ab. Das entsprechende rechtliche Verfahren laufe parallel weiter.

Sperrung der Friedrichstraße
Radfahrer sind auf dem für den Autoverkehr gesperrten Teil der Friedrichstraße unterwegs. © Paul Zinken/dpa/Archivbild

Darauf reagierte wiederum die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (44, SPD) mit sehr deutlichen Worten an Jarasch und die Grünen: „Es ist jetzt ein Urteil gefallen und ich erwarte, dass dieses Urteil zügig umgesetzt wird.“ Spätestens jetzt sei der Zeitpunkt, die Sperrung aufzuheben. Ohne ein Gesamtkonzept für die Straße können man nicht einfach sagen, man lasse das weiterlaufen.

Jarasch widersprach dem ausdrücklich: „Die Friedrichstraße wird Fußgängerzone werden. Und die Charlottenstraße, die Parallelstraße, wird Fahrradstraße“, sagte sie in der RBB-„Abendschau“ am Dienstag. Daran ändere sich durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gar nichts.

„Ich bin nicht sicher, ob Franziska Giffey genau verstanden hat, worum's bei diesem Urteil ging“, sagte Jarasch. „Es geht ausschließlich darum, dass Zeit verstrichen ist zwischen dem Ende des Verkehrsversuchs und der endgültigen Teileinziehung, so nennt man die Sperrung für den Autoverkehr.“

Außerdem habe es in den Koalitionsverhandlungen eine Verständigung dazu gegeben, was aus der Friedrichstraße werden solle. „Und dieses Verfahren geht weiter. Es geht ausschließlich um den Weg dahin. Und das weiß auch Frau Giffey.“

Sperrung der Friedrichstraße für Autos rechtswidrig – doch Grüne wollen daran festhalten

Die Inhaberin eines Weingeschäfts in der Friedrichstraße hatte gegen die Sperrung für den Autoverkehr in dem 500 Meter langen Stück geklagt. Das Verwaltungsgericht Berlin gab ihr Recht, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Eine derartige Straßensperrung durch den Senat sei nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung möglich, diese Voraussetzungen lägen aber nicht vor. Das Gericht erklärte, die Senatsverkehrsverwaltung habe für ihre Entscheidung die bessere Aufenthaltsqualität in der Friedrichstraße als Geschäftsstraße angeführt. Dafür gebe es aber in der Straßenverkehrsordnung keine Rechtsgrundlage.

Allerdings dürfen die Autos trotzdem nicht sofort wieder durch die Friedrichstraße fahren, wie es CDU, AfD und Ladeninhaber nach dem Urteil forderten. Zwar forderten die Richter die Verkehrssenatorin auf, die Friedrichstraße innerhalb von zwei Wochen wieder für Autos freizugeben. Das gilt aber erst, wenn die Gerichtsentscheidung rechtskräftig ist. Jarasch kann aber vor das Oberverwaltungsgericht (OVG) ziehen, um den Beschluss anzufechten. Das werde jetzt geprüft, sagte eine Sprecherin.

Jarasch könnte so einiges an Zeit gewinnen. Schon vor einiger Zeit hat sie nämlich beim Bezirksamt Mitte beantragt, den Status des umstrittenen Straßenstücks als öffentliche Straße grundsätzlich zu ändern. Der Abschnitt wäre dann keine öffentliche Straße mehr, sondern ein Bereich ohne Autoverkehr, also eine Fußgängerzone. Damit wäre auch die aktuelle Klage überholt und es ergäbe sich eine ganz neue Rechtslage. Das Verfahren läuft aber noch.

Sperrung der Friedrichstraße für Autos rechtswidrig – Ladenbetreiber sind außer sich

Der Verkehrsversuch zur „Flaniermeile Friedrichstraße“ begann im August 2020 - gegen den Willen der Ladenbetreiber an der Straße. Auf dem Abschnitt zwischen Französischer und Leipziger Straße, an dem auch das Luxus-Kaufhaus Galeries Lafayette liegt, sind Autos seither tabu. Ein Aktionsbündnis von verschiedenen Geschäftsleuten forderte eine Aufhebung der Sperrung und beklagte immer wieder, dass Kunden und Einnahmen weniger würden. Der erhoffte Aufschwung für die Einkaufsstraße, die zuvor schon Probleme hatte, blieb aus.

Die Senatsverkehrsverwaltung räumte die Schwierigkeiten ein, sah das Problem aber bei dem Fahrradweg in der Mitte des gesperrten Abschnitts. Die Radfahrer würden die flanierenden Fußgänger verscheuchen. Als Konsequenz soll auch der Radweg irgendwann verschwinden. Verkehrssenatorin Jarasch kündigte im Frühjahr zudem Pläne an, nach denen der gesamte Bereich bis zum Gendarmenmarkt umgestaltet werden und eine Art große Fußgängergängerzone werden solle.

Wirtschaftssenator Stephan Schwarz (SPD) mahnte daher, die Geschäfte in der Friedrichstraße hätten seit Jahren Probleme wegen Baustellen und Sperrungen, der Corona-Pandemie und nun auch noch der Energiekrise. „Bei zukünftigen Konzepten ist es umso wichtiger, die Gewerbebetreibenden gut einzubinden und ihre Lage und Bedarfe fest im Blick zu haben.“ Und die Industrie- und Handelskammer (IHK) meinte, zur ehrlichen Analyse des Versuchs gehöre, dass man ihn „ohne zufriedenstellendes Ergebnis“ nicht fortführen sollte.

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