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JP Kraemer: Hilft dem YouTuber das Gezerre um den Bußgeldkatalog aus der Patsche?

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Von: Sebastian Oppenheimer

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Sein Führerschein ist in Gefahr – und eventuell droht noch viel mehr: Moderator und Autotuner JP Kraemer sieht sich aktuell wegen einer Vollgas-Testfahrt innerorts einigem Ärger ausgesetzt. Erst Ende April trat die Neuregelung der StVO in Kraft – doch nun wird zurückgerudert. Könnte dieses Gezerre nun dem YouTube-Star zugutekommen? Wir haben nachgefragt.

Dortmund – Diese Testfahrt dürfte JP Kraemer noch lange im Gedächtnis bleiben: Mit einem Porsche Taycan Turbo S drückte der YouTube-Star (Kanal: JP Performance, knapp zwei Millionen Abonnenten) in einer geschlossen Ortschaft südlich von Dortmund ordentlich aufs Gas. Die Videoaufnahmen, die den Spurt in dem Elektro-Renner auf 142 km/h dokumentieren, wurden inzwischen gelöscht (JP Kraemer: Muss er nach der Vollgasfahrt für zwei Jahre in den Knast?). Ein Twitter-Post zeigt allerdings immer noch einen Screenshot der Szene mit dem entsprechenden Tempo auf dem Tacho. Die Staatsanwaltschaft Siegen ermittelt wegen des Verdachts auf ein Fahrzeugrennen. Könnte dem Mann, der mit vollem Namen Jean Pierre Kraemer heißt, nun das Hickhack um den verschärften Bußgeldkatalog zugutekommen?

JP Kraemer: Hilft ihm die Neuregelung der StVO?

Ende April trat in Deutschland eine Neuregelung der StVO in Kraft. Unter anderem waren darin Fahrverbote bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h vorgesehen. Laut Experten des ADAC könnten die neuen Fahrverbotsregelungen jedoch unwirksam sein – wegen eines Formfehlers im Gesetzestext (Neuer Bußgeldkatalog: Fahrverbote könnten laut ADAC unwirksam sein). Autofahrern, die bereits Bußgeldbescheide auf Grundlage der neuen Regelungen erhalten habe, empfiehlt der ADAC deshalb, Einspruch einzulegen.

Könnte von diesem Hickhack nun auch Autotuner JP Kraemer profitieren? Wir haben bei Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, nachgefragt. Der Experte ist der Ansicht, dass dies im Fall des YouTube-Stars (YouTube-Star Bibi und ihr Mercedes GLS 400d: „Irgendwann musste es passieren“) keine Auswirkungen hat. Denn entweder handelt es sich um eine Straftat – die zuständige Staatsanwaltschaft Siegen ermittelt wegen des Verdachts der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Nach § 315d des Strafgesetzbuches ist bei diesem Vergehen des „Allein-Rasers“ eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich.

JP Kraemer: Nach dem Porsche-Sprint droht ein 3-monatiges Fahrverbot

Sollte der Straftatbestand nicht erfüllt sein, droht JP Kraemer ein Bußgeldverfahren – doch auch in diesem Fall hätte das Hin und Her um den Bußgeldkatalog laut Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt keine Auswirkungen, weil die Geschwindigkeitsüberschreitung offensichtlich ohnehin so hoch ist, dass die Folgen auch schon vor der Reform die gleichen gewesen wären: ein 3-monatiges Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Unterstellt man dem Autotuner auch noch einen Vorsatz, wäre ein doppeltes Bußgeld fällig: in diesem Fall 1.360 Euro. Egal wie es kommt, mehr als 3.000 Euro müsste JP Kraemer laut dem Experten nicht zahlen, wenn es sich bei seinem möglichen Vergehen nicht um eine Straftat handelt.

Jean Pierre Kraemer in Sprinter-Starthaltung neben einem blauen Porsche.
Wegen einer extrem flotten Testfahrt innerorts steht YouTube-Star JP Kraemer aktuell in der Kritik. © Rainer Schimm / Messe Essen / dpa

JP Kraemer: Blüht dem Tuner nach der 142-km/h-Fahrt innerorts mit dem Porsche eine MPU?

Möglicherweise könnte JP Kraemer auch zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung – kurz MPU – verdonnert werden. Laut Verkehrsrechtsexperte Gebhardt ist dies unter anderem möglich, wenn es Zweifel an der Eignung zum Führen eines Fahrzeugs gibt und wiederholt grobe Verstöße nachzuweisen sind. Der YouTuber ist nicht zum ersten Mal bei Verkehrsdelikten in Erscheinung getreten (JP Kraemer: Schon zwei Verfahren eingestellt – VIP-Behandlung für den Promi-Raser?). Unter anderem wurde er laut einem Bericht von ruhr24.de* 2017 auf der B54 in Dortmund von der Polizei wegen erhöhter Geschwindigkeit angehalten – 180 km/h zu schnell! Wegen fragwürdiger Beweise wurde das Verfahren letztlich eingestellt und JP kam mit einer Geldstrafe von 30 Euro davon.

Ob JP Kraemer am Ende bestraft wird – und vor allem wie hart –, ist aktuell schwer abzusehen. Das hängt zum Beispiel davon ab, ob sich die Staatsanwaltschaft den entsprechenden Videoausschnitt sichern konnte und ob das Material auch als Beweis zu verwenden ist.

Egal wie die Sache ausgeht, ob der YouTube-Star in Zukunft seinen Fahrstil ändert, ist unklar. Beim Filmen und Hochladen seiner Aktionen wird er aber wohl in Zukunft deutlich mehr aufpassen. *ruhr24.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks

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