JP Kraemer viel zu schnell (142 km/h): Diese Strafe wollte die Staatsanwaltschaft eigentlich
Der Dortmunder YouTuber Jean Pierre „JP“ Kraemer (39) ist mit 142 km/h durch einen Ort gerast. Nun wurden die Ermittlungen eingestellt – dabei wollte ihn die Staatsanwaltschaft hart bestrafen sehen.
- Jean Pierre Kraemer fährt in geschlossener Ortschaft 142 km/h
- Die Testfahrt wird auf Video festgehalten und dann auch veröffentlicht
- Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts auf ein Straßenrennen
Siegen – Vor rund zwei Monaten tauchte ein Video auf, das von JP Kraemer selbst ins Netz gestellt wurde. Der Moderator („Die PS-Profis“), Unternehmer (JP Performance) und YouTuber Jean Pierre „JP“ Kraemer macht eine Testfahrt mit einem Porsche Taycan Turbo S. In dem Video ist zu sehen, wie der 39-Jährige vom Betriebsgelände der Firma H&R Spezialfedern auf die Hauptstraße von Lennestadt – eine Kleinstadt mit rund 27.000 Einwohnern im Sauerland – fährt. Er beschleunigt so stark, dass er nach wenigen Sekunden 142 km/h auf dem Tacho hat, innerorts wohlgemerkt. Bei der Fahrt überquert er einen Fußgängerüberweg und eine Straßeneinmündung. Das Ganze findet am helllichten Tag statt. (JP Kraemer mit 142 km/h innerorts: Staatsanwaltschaft verkündet Hammer-Entscheidung)
JP Kraemer: Voraussetzungen für Strafverfahren eigentlich erfüllt
Nach der Veröffentlichung des Videos hagelte es über zehn Anzeigen bei der zuständigen Polizeidienststelle in Olpe. Im Zuge dessen nahm die Staatsanwaltschaft Siegen die Ermittlungen gegen JP Kraemer auf, wie auch ruhr24.de berichtet*. Denn im Strafgesetzbuch gibt es den § 315d, in dem verbotene Kraftfahrzeugrennen unter Strafe gestellt werden. Dort heißt es: „Wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (JP Kraemer: So „billig“ will ihn die Bußgeldstelle davonkommen lassen)
JP Kraemer: Ist mit 142 km/h die höchstmögliche Geschwindigkeit erreicht?
Dem Pressedezernenten der Staatsanwaltschaft Siegen, Patrick Baron von Grotthuss zufolge, passt dieser Auszug nahezu komplett auf das per Video dokumentierte Verhalten von JP Kraemer: Nicht-angepasste Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos? Ja, ja und nochmals ja. Wer mit 142 km/h durch eine 50er-Zone rast, hat eigentlich alle Voraussetzungen für ein Strafverfahren erfüllt. Doch der Zusatz „um eine höchstmögliche Geschwindigkeit“ zu erreichen, macht die Verurteilung solcher Verkehrsrowdys oft schwer. Patrick Baron von Grotthuss spricht von einer „Auslegungsproblematik“. Eigentlich hatte die Staatsanwaltschaft Siegen vor, JP Kraemer den Führerschein bis auf Weiteres (!) zu entziehen. Doch das Gericht schmetterte die Anklage ab. Die Folge: Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen ein und übergibt den Fall an die zuständige Bußgeldstelle in Olpe. (JP Kraemer: Wie der Porsche-Raser auf die Hammer-Entscheidung reagiert)
JP Kraemer: Zu seinem Glück ist der Porsche 260 km/h schnell
Die „Auslegungsproblematik“ liegt im Fall von JP Kraemer darin begründet, dass die Differenz zwischen der Höchstgeschwindigkeit des Porsche Taycan Turbo S von 260 km/h im Vergleich zur tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit von 142 km/h (laut Tacho) zu groß sei. (JP Kraemer heizt im Porsche Taycan durch Ort: „Wie zum Teufel ...?“)

Der Justizrat und renommierte Fachanwalt für Verkehrsrecht, Hans-Jürgen Gebhardt, sagt auf Nachfrage von 24auto.de: „In einem anderen Bundesland wäre eine Gerichtsverhandlung mit dem Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens wahrscheinlich gewesen, da eben auch eine andere Auslegung der ‚höchstmöglichen Geschwindigkeit‘ denkbar ist.“ (JP Kraemer: Muss er nach Vollgas-Fahrt für zwei Jahre in den Knast?)
Sicherlich ist auch ein reguläres Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung geeignet, um JP Kraemer zum Überdenken seines Fahrstils zu bewegen. Die höchste Einstufung von „mehr als 70 km/h“ sieht ein dreimonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 680 Euro vor. Das Bußgeld kann bei vorsätzlicher Tat auch verdoppelt werden – demnach wären 1.360 Euro fällig. Für die Staatsanwaltschaft wäre sicherlich ein Strafverfahren nach § 315d der effektivere Denkzettel für JP Kraemer gewesen. (JP Kraemer: Schon zwei Verfahren eingestellt – VIP-Behandlung für den Promi-Raser?) *ruhr24.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks