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JP Kraemer: Muss der YouTuber nach Vollgas-Fahrt für zwei Jahre in den Knast?

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Von: Jan Schmidt

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Der YouTuber Jean Pierre „JP“ Kraemer ist diesmal offenbar zu weit gegangen. Bei einer Testfahrt erreichte er 142 km/h – und das innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.

Lennestadt – Bei einer Testfahrt südlich von Dortmund mit einem Porsche Taycan Turbo S (Ex-Chef von VW und Porsche: Matthias Müller kassiert 2700 Euro Rente – pro Tag!) hat Jean Pierre „JP“ Kraemer ordentlich beschleunigt. Auf den Videoaufnahmen, die mittlerweile gelöscht wurden, war zu sehen, wie er innerhalb einer geschlossenen Ortschaft Gas gibt. Das knapp 200.000 Euro teure Gefährt hat 761 PS und ein Drehmoment von 1.050 Newtonmeter. Die Beschleunigungswerte sind beeindruckend: Von null auf 100 km/h geht es in 2,8 Sekunden. Der Spurt auf Tempo 200 dauert 9,8 Sekunden. (Studie aufgetaucht: So könnte die nächste 911er-Generation aussehen) Von daher ist es kein Wunder, wie schnell JP die Legalität der Straßenverkehrsordnung verlassen hat. Auch ruhr24.de berichtete darüber.*

JP Kraemer: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Straßenrennens

Der zuständige Polizeisprecher Michael Klein bestätigte auf Anfrage von 24auto.de, dass es ein Ermittlungsverfahren gegen Jean Pierre Kraemer gebe. Insgesamt seien schon mehr als zehn Anzeigen vorgebracht worden. Auch die zuständige Staatsanwaltschaft Siegen ist bereits aktiv. Pressedezernent Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss sagte: „Wir ermitteln gegen JP Kraemer wegen des Verdachts der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen.“ tz.de hat ebenfalls darüber berichtet.* (JP Kraemer: So „billig“ will ihn die Bußgeldstelle davonkommen lassen)

JP Kraemer droht sogar Freiheitsstrafe

Nach § 315d des Strafgesetzbuches ist bei diesem Vergehen des „Allein-Rasers“ eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich. Als Alternative könnte JP auch eine empfindliche Geldstrafe drohen. Ob die Voraussetzungen für die Anklage nach § 315d gegeben sind, muss die Staatsanwaltschaft klären. Auf Nachfrage bei Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, droht JP mindestens ein Bußgeldverfahren, das zu einem 3-monatigen Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg führen kann. Außerdem ist wegen des unterstellten Vorsatzes ein doppeltes Bußgeld fällig – in diesem Fall also 1.360 Euro. Ein Blitzer-Foto ist nicht nötig, denn JPs eigenes Video gilt als hinreichendes Beweisstück. Auf Anfrage von 24auto.de ließ uns JP ausrichten, dass er kein Statement zu diesen Vorwürfen abgeben möchte. Die Kommentare im Netz sind allerdings verheerend. *ruhr24.de und tz.de sind Teil des Ippen-Digital-Netzwerks

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