Elektroauto parken: Ohne E-Kennzeichen gelten oft keine Sonderregeln
Bei der Parkplatzsuche genießen Elektroautos oftmals eine Sonderbehandlung und dürfen gratis parken. Das gilt meist jedoch nur in Kombination mit dem E-Kennzeichen.
Jeder Autofahrer kennt das Problem: Man kommt am Ziel an, und es gibt einfach keinen freien Parkplatz. Die letzte Rettung ist dann meist ein Parkhaus, doch das ist mitunter sehr teuer und nicht immer sind die Verkehrsregeln dort klar. Ist man mit einem Elektroauto unterwegs, gibt es bei der Parkplatzsuche zudem noch weitere Punkte zu beachten.
In vielen Städten und Gemeinden genießen die Stromer nämlich Sonderrechte. Neben der Nutzung der Busspur, gibt es auch Vorteile beim Parken – auch wenn es dafür deutschlandweit keine gültigen Regeln gibt.
Elektroauto parken: Ohne E-Kennzeichen oft keine Sonderregeln
„Voraussetzung dafür ist in der Regel das E-Kennzeichen“, betont der Automobilclub Europa (ACE). Steht am Ende des Kennzeichens ein E, dürfen die Elektroautos beispielsweise kostenlos auf Parkplätzen stehen, die für Verbrenner kostenpflichtig sind.

„Außerdem stehen mit dem E-Kennzeichen in einigen Städten auf öffentlichen Straßen oder Wegen mehr Parkplätze zur Verfügung“, erklärt der ACE. Aussehen, Ausstattung und Parkvorschriften auf den Stellflächen für Elektroautos können sich jedoch regional unterscheiden. In den meisten Fällen findet sich unter dem blau-weißen Parkplatzschild das Zusatzzeichen „Elektroauto“. Zudem sind Beschriftungen wie „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ oder Markierungen am Boden möglich. Diese Parkflächen dürfen jedoch in aller Regel nur mit dem E-Kennzeichen genutzt werden. Nur in Einzelfällen kann dort ohne das Sonderkennzeichen oder nachts mit einem Verbrenner geparkt werden.
Elektroauto parken: An Ladesäulen droht Blockierungsgebühr
Doch auch das E-Kennzeichen ist kein Freifahrtschein für kostenloses Parken. Teilweise sind auch die Elektroauto-Stellflächen kostenpflichtig. Daher sollte vorher geprüft werden, welche Parkbedingungen dort gelten. Wer unberechtigt auf einem E-Parkplatz steht, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro.
Wichtig ist zudem, oftmals handelt es sich nicht direkt um eine Parkfläche, sondern einen Ladeplatz. Hier darf das Elektroauto in der Regel nur während des Ladevorgangs stehen und muss danach umgeparkt werden. Lokale Ausnahmen sind jedoch möglich. Damit die Ladezeit nachvollzogen werden kann, ist neben dem E-Kennzeichen oftmals auch eine Parkscheibe (die man richtig einstellen sollte) vorgeschrieben.
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Der Ladevorgang ist zudem oftmals auch Voraussetzung dafür, dass das Elektroauto gratis geparkt werden darf. Dies wird jedoch durch entsprechende Zusatzschilder angezeigt. An vielen Ladesäulen wird zudem eine Blockierungsgebühr berechnet. Teilweise zahlen Autofahrer bereits nach 20 Minuten, in anderen Fällen darf der Ladevorgang bis zu vier Stunden dauern, ehe ein festgeschriebener Zusatzbetrag anfällt. Elektroautobesitzer sollten sich also bereits vor dem Ladevorgang informieren, ob und wenn ja, wann sie draufzahlen müssen.