Raser fährt 234 km/h bei Tempo 100 – mit dieser Wendung rechnet er nicht
Mit 134 km/h zu viel rast ein Autofahrer rücksichtslos über die Autobahn. Er rauscht halsbrecherisch an mehreren Fahrzeugen vorbei – doch am Ende wird er bitterböse überrascht.
Berlin – Das war wohl etwas schneller, als die Polizei erlaubt: Mit Tempo 234 statt der gebotenen 100 km/h kachelte ein Autofahrer über die A115 – am Abend nach Einbruch der Dunkelheit. Auf Höhe der Anschlussstelle Hüttenweg südwestlich von Berlin überholte der eilige Audi-Fahrer ein anderes Fahrzeug. Pech für den Gasfuß: Es war eine Zivilstreife. Wie die Berliner Polizei mitteilte, war der zivile Streifenwagen mit einer Geschwindigkeits-Messanlage ausgestattet. Die Beamten konnten also nicht nur staunen – sondern die Raserei auch bestens dokumentieren. (Mercedes-Raser flüchtet 120 Kilometer vor Polizei – darum kann er nicht gestoppt werden)
Raser fährt 234 km/h bei Tempo 100 – mit dieser Wendung rechnet er nicht
Und weitere gefährliche Verkehrsverstöße beobachten: So überholte der Raser auf dem rechten Fahrstreifen mehrere andere Fahrzeuge und fuhr auch zu dicht auf andere Autos auf, bevor er in hohem Tempo in Richtung Potsdam weiterfegte. An der Anschlussstelle Spanische Allee fuhr der Mann schließlich ab, kurz darauf stellten ihn die Ordnungshüter. Nach der Überprüfung seiner Papiere beschlagnahmten die Polizisten den Führerschein – und den Audi gleich dazu. (Illegales Autorennen mit 222 km/h: Raser will Freispruch – Gericht verpasst Denkzettel)

Seine Fahrerlaubnis wird der 38-Jährige wohl so schnell nicht wiedersehen: Allein für das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit außerorts um mehr als 70 Kilometer pro Stunde sieht der Bußgeldkatalog ein dreimonatiges Fahrverbot vor, plus 600 Euro Geldstrafe und zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei. Und der der Mann hat Glück, dass der neue, verschärfte Bußgeldkatalog noch nicht in Kraft getreten ist.
Raser fährt 234 km/h bei Tempo 100: Der Führerschein ist weg – das Auto auch
Doch dem Berliner Raser droht weiterer Ärger: Er muss sich wegen des Verdachtes auf ein illegalen Autorennen mit Gefährdung mehrerer Autofahrer verantworten. Genau das wäre dann auch die rechtliche Grundlage für die Beschlagnahme des Autos: Unter anderem als Folge des Unfalls auf dem Berliner Ku‘damm* vor einigen Jahren, bei dem ein Rentner zu Tode kam, gibt es den Strafbestand des „Verbotenen Kraftfahrzeugrennens“. (Gericht nimmt Verkehrsrowdy Ferrari weg – auch zweites Auto ist erst mal futsch)
Der sieht in Extremfällen nicht nur heftige Strafen bis hin zu mehrjähriger Haft vor, sondern eben auch die Beschlagnahme des Autos. Für den nächtlichen Autobahnraser dürfte das wohl die schlimmste Strafe sein – sofern die Richter später der Argumentation des Staatsanwalts folgen. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.