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Radfahrer überholen verboten: Neues Verkehrsschild verwundert Autofahrer

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Von: Marcus Efler

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In den ersten Städten taucht ein bislang unbekanntes Verkehrsschild auf: Überholen von Rad- und Motorradfahrern verboten. Was nach Schikane klingt, hat durchaus seinen Sinn.

Verkehrsgesetze können manchmal ganz schön ungerecht sein. Das Überholverbot zum Beispiel: Dass manche nur für Lkw gelten, geht noch als einigermaßen logisch durch. Dass aber im generellen Überholverbot zwar Autofahrer an „Einspurfahrzeugen“, sprich: Motorrädern, vorbeiziehen dürfen, im umgekehrten Fall dem Biker aber eine heftige Strafe inklusive Flensburger Punkten droht, ist schon weniger nachvollziehbar. (Nissan-Fahrer ärgert sich über Radfahrer-Gruppe – dann eskaliert es völlig)

Radfahrer überholen verboten: Neues Schild verwundert Autofahrer

An eine neue Variante des Überholverbotes müssen sich Autofahrer nun unter anderem in Stuttgart gewöhnen: Dort soll es verhindern, dass sie an Rad- oder Motorradfahrer vorbeifahren. Das entsprechende, bislang noch nicht sehr verbreitete Schild hängt neuerdings an einer berüchtigten Stelle in der Böblinger Straße. (Fahrradkurier landet im Hamburger Elbtunnel – doch er hat Riesenglück)

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Radfahrer überholen verboten: 1,50-Meter-Regel gilt schon länger

Dort ist die Fahrbahn nämlich zu schmal dafür, dass Autos Radler mit dem vorgeschriebenen Seitenabstand von mindestens 1,50 Meter überholen könnten. Das sieht die Straßenverkehrsordnung seit Frühjahr 2020 vor, aber nicht alle Autofahrer halten sich daran. „Da Autofahrende die Situation falsch einschätzen, wird nun das Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern mit dem neuen Verkehrszeichen verdeutlicht“, erklärte die Stadt Stuttgart. (SUV-Fahrer terrorisiert Radler – Strafe folgt auf dem Fuß)

Verkehrsschild: Überholen von Radfahrern verboten.
Gewöhnungssache: Das neue Schild 277.1, das Überholen von Rad- und Motorradfahrern verbietet. © Peter Henrich/Imago

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Radfahrer überholen verboten: Komfortgewinn für Autofahrer

Die erste Gemeinde ist sie mit ihrer Entscheidung freilich nicht: In anderen Städten wie Frankfurt und Mainz hatten die Behörden schon vor einiger Zeit mit dem entsprechenden, neuen Schild auf die Gesetzeslage reagiert und an schmalen Stellen das Überholen von Einspur-Fahrzeugen mit oder ohne Motor grundsätzlich verboten. An derart ausgeschilderten Stellen brauchen Autofahrer also gar nicht erst zu überlegen, ob 1,50 Meter Abstand drin sind – insofern ist das neue Verkehrszeichen für sie Komfort-Gewinn.

Teurer wird es allerdings auch: Kostete Überholen mit zu wenig Seitenabstand nach dem aktuellen Bußgeld-Katalog bislang 30 Euro, werden nun auf jeden Fall mindestens 70 Euro fällig (bei Gefährdung deutlich mehr) – und ein Punkt in Flensburg.

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