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Puppenkopf baumelt von Brücke – makaberer Spaß sorgt beinahe für schweren Unfall

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Von: Sebastian Oppenheimer

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Vermutlich sollte es ein Spaß sein – doch ein von einer Brücke baumelnder Puppenkopf hätte in Nordrhein-Westfalen beinahe zu einem schweren Unfall geführt.

Immer wieder liefern Autofahrer Fahrmanöver, über die sicherlich niemand lachen kann: Wie etwa ein SUV-Fahrer, der kürzlich mit voller Absicht einen Rettungswagen blockierte. Dann wiederum gibt es Aktionen, die zwar nicht legal sind – aber trotzdem irgendwie amüsant: Wie ein Autofahrer in den USA, der mit einem aufblasbaren Grinch unterwegs war, um die Fahrgemeinschafts-Fahrspur nutzen zu können. Nun wollten Unbekannte in Nordrhein-Westfalen vermutlich lustig sein – doch ihr makaberer Scherz führte beinahe zu einem schweren Unfall.

Puppenkopf baumelt von Brücke – makaberer Spaß sorgt beinahe für schweren Unfall

Wie die Polizei berichtet, seilten die Täter in Wermelskirchen einen Puppenkopf von einer Fußgängerbrücke ab. Dieser baumelte dann in etwa zwei Meter Höhe über der darunter hindurchführenden Straße. Ein 43-jähriger Autofahrer musste den Angaben zufolge eine Vollbremsung hinlegen, um einen Zusammenstoß mit dem Puppenkopf zu vermeiden. Der hinter ihm Fahrende konnte einen Auffahrunfall nur vermeiden, weil er ebenfalls voll in die Eisen stieg. Laut den Beamten hätte es zu einem „Verkehrsunfall mit schweren Folgen“ kommen können: Der 43-Jährige war mit vier Kindern im Auto unterwegs.

Beinahe-Unfall, durch von Brücke hängendem Puppenkopf – „Nur noch Kranke unterwegs“

Die Polizei rückte an und stellte am Ort des Geschehens schließlich zwei Puppenköpfe sicher – und bittet nun um Hinweise, die auf die Herkunft der Puppenköpfe schließen lassen. Auch Zeugen, die etwas beobachtet haben, sollen sich melden. Der Facebook-Post der Polizei wurde inzwischen kommentiert: „Nur noch Kranke unterwegs“, hat jemand geschrieben. Ein anderer Nutzer meint: „Wie hirnlos können einige sein?“

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Puppenkopf baumelt von Brücke – Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

Den Unbekannten droht nun eine Strafanzeige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Je nach Schwere des Vergehens können Täter laut § 315 b des Strafgesetzbuchs (StGB) einer Geldstrafe oder sogar mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Als vor einiger Zeit Unbekannte einfach einen Zebrastreifen auf die Straße gemalt hatten, ermittelte die Polizei ebenfalls wegen jenen Tatbestands.

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