Falsch parken: Wann Punkte in Flenxburg und sogar ein Fahrverbot drohen
Falsch geparkt, zehn Euro bezahlt, fertig: So kalkulieren viele Autofahrer, die gegen Halte-Regeln verstoßen. Doch Vorsicht: Parkverstöße können richtig teuer werden und sogar den Führerschein kosten.
Mal eben falsch geparkt? Kein Problem, ist doch nur ein Kavaliersdelikt – so die Meinung vieler Autofahrer. Ein Knöllchen über zehn Euro, weil die Parkuhr abgelaufen ist oder weil man seinen Wagen mal kurz im Halteverbot abgestellt hat, das gehöre eben zu den üblichen Autokosten.
Falsch parken: Wann Punkte und sogar ein Fahrverbot drohen

Doch die Angelegenheit kann teurer werden, als mancher Parksünder kalkuliert. Denn es gibt ein paar Spezialfälle, die das Verwarngeld drastisch ansteigen lassen – und sogar Flensburger Punkte oder ein Fahrverbot fällig werden lassen:
Verstoß | Strafe oder Folge |
---|---|
Halten oder Parken in zweiter Reihe... | 55 Euro |
...mit Behinderung | ab 55 Euro, 1 Punkt |
Parken auf Geh- und Radwegen | ab 55 Euro/Abschleppen |
Zuparken von Rettungswegen | ab 55 Euro/Abschleppen |
Parken auf Plätzen für Behinderte | ab 55 Euro/Abschleppen |
Parken in Kurve oder an übersichtlichter Stelle... | 35 Euro |
...mit Behinderung oder länger als eine Stunde | 55 Euro |
...mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen | 100 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot |
Teuer wird es auch für den, der sich auf einen privaten Stellplatz verirrt, wenn sofort der Abschleppwagen anrückt. Oder auch, wenn ein abgestellter Wohnwagen die Gesetzeslage überstrapaziert.
Notorische Sünder können sogar noch viel mehr Ärger bekommen – bis hin zum Führerschein-Entzug. Ein entsprechendes Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin ist nun bekannt geworden: Ein Autofahrer, der in einem Jahr mehr als 150 Parkverstöße begeht, sei zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet.
Falsch parken: Ausreden helfen nicht
Der konkrete Fall: Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hatte einem Autofahrer, der 174 Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten – 159 Park- und 15 Tempoverstöße – angehäuft hatte, die Fahrerlaubnis entzogen. Ausreden, Familienangehörige hätten das Auto benutzt, ließ das Gericht in dem anschließenden Verfahren nicht gelten. Auch dass der Halter beruflich auf den Pkw angewiesen sei, zählte nicht. Gegen das Urteil kann der Mann aber noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.