Ruhig bleiben: Was man als Autofahrer beachten bei einer Polizeikontrolle sollte
Eine Polizeikontrolle macht so manchen Autofahrer plötzlich nervös – aber wenn man einige Regeln beachtet, gibt es dazu eigentlich keinerlei Grund.
Auf eine Polizeikontrolle reagieren die Menschen völlig unterschiedlich: Während einige die nahenden Beamten völlig kaltlassen, bekommen andere ein flaues Gefühl im Magen – selbst dann, wenn sie sich gar nichts zuschulden haben kommen lassen. Bei anderen wiederum brennen direkt die Sicherungen durch – wie vor nicht allzu langer Zeit bei einer Audi-Fahrerin. Letzteres ist selbstverständlich nicht zu empfehlen. Doch wie reagiert man bei einer Polizeikontrolle richtig – beziehungsweise an welche Regeln müssen sich die Beamten halten?

Polizeikontrolle: So reagieren Sie als Autofahrer richtig
Zunächst einmal gibt es zwei verschiedene Arten von Polizeikontrollen: die stationäre und die mobile Kontrolle. Während man bei der stationären Kontrolle zumeist direkt von der Polizei einen Halteplatz zugewiesen bekommt, läuft die mobile Kontrolle (also im fließenden Verkehr) etwas anders ab. Wichtig dabei: Auch wenn vor einem oder im Rückspiegel ein Blaulicht auftaucht, begleitet vom aufleuchtenden Schriftzug „Stopp! Polizei“ bitte nicht direkt eine Vollbremsung einleiten. Wichtig ist: Die Ruhe bewahren und dann bei der nächstmöglichen Gelegenheit anhalten und dies den Beamten durch langsames Fahren und gesetzten Blinker signalisieren.
Polizeikontrolle: Autofahrer sind zur Angabe der Personalien verpflichtet
Wer die Aufforderung, einem Polizeifahrzeug zu folgen, ignoriert, muss laut ADAC mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Der Automobilklub rät Autofahrern dazu, sich immer so zu verhalten, dass die Polizisten sich nicht bedroht fühlen – und etwa bei eingeschalteter Innenbeleuchtung im Auto zu warten, bis der Beamte den Fahrer anspricht. Auch den Polizisten gegenüber stets ruhig, höflich und freundlich zu bleiben, ist mit Sicherheit kein Fehler.
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Zur Angabe der Personalien sind Autofahrer gegenüber der Polizei verpflichtet, wenn sie dazu aufgefordert werden. Auch Fahrzeugpapiere und Führerschein müssen ausgehändigt werden. Gegenstände, die im Auto mitzuführen sind – etwa Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten – müssen ebenfalls auf Verlangen vorgezeigt werden.
Polizeikontrolle: Auf Fragen der Beamten im Zweifelsfall besser schweigen
Über die Angaben zur Person hinaus sollte man sich sehr genau überlegen, was man auf Fragen der Beamten antwortet – oder ob man sicherheitshalber nicht lieber schweigt. Möglicherweise könnten bestimmte Aussagen als Schuldeingeständnis gewertet werden und später eine Menge Probleme bringen. Eventuell empfiehlt es sich, darauf hinzuweisen, dass man zunächst anwaltlichen Rat einholen möchte.
Ganz wichtig: Verdächtigen die Polizisten den Fahrer eines Vergehens, müssen sie in einer Belehrung auf das Recht zu schweigen hinweisen. Sonst kann die Aussage später nicht (oder nur sehr eingeschränkt) vor Gericht verwendet werden. So einen Fall gab es erst kürzlich infolge einer Unfallflucht: Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied in seinem Urteil aufgrund der fehlenden Belehrung zugunsten der vermeintlichen Verursacherin.