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13-Jähriger liefert sich irre Verfolgungsjagd mit Polizei – mit „geborgtem“ Golf

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Von: Simon Mones

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Einen Tag nach seinem 13. Geburtstag hat sich ein Junge in Neunkirchen eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Im Golf seines Onkels.

Wer in Deutschland Auto fahren will, der braucht einen Führerschein. Und den gibt es bekanntlich erst mit 17. Fahren darf man dann aber erst mal nur in Begleitung eines Erwachsenen. So lange kann sich jedoch nicht jeder gedulden. So stibitzte sich kürzlich ein Fünfjähriger die Schlüssel seiner Eltern und baute prompt einen Unfall. Etwas weiter kam ein 13-Jähriger, der sich am Wochenende in Neunkirchen eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte. Und das nur einen Tag nach seinem 13. Geburtstag.

Der Golf 5 war der Polizei aufgefallen, weil er am Samstagmorgen kurz nach Mitternacht in Kurven über den Bordstein fuhr. Und auch dem Jungen blieben die Beamten nicht verborgen, der das Auto daraufhin stark beschleunigte. „Daraufhin wurde durch die Beamten Blaulicht sowie Martinshorn eingeschaltet und die Verfolgung des flüchtigen Pkw aufgenommen“, heißt es in einer Mitteilung der Polizei Neukirchen.

13-Jähriger liefert sich irre Verfolgungsjagd mit Polizei – mit „geborgtem“ Golf

Zeitweise flüchtete der 13-Jährige mit über 100 km/h durch die Stadt. Als der Versuch in einer Einfahrt zu parken, scheiterte, sahen die Beamten ihre Chance gekommen, den Golf zu kontrollieren. Darauf hatte der Junge aber offenbar so gar keine Lust und nahm wieder Reißaus.

Ein Polizeiauto bei Dunkelheit.
Die Beamten verfolgten den Golf mit dem 13-Jährigen am Steuer quer durch Neunkirchen. ©  U. J. Alexander/Imago

„Noch bevor die Kontrolle durchgeführt werden konnte, stieß der Pkw zurück, fuhr gegen eine Gartenmauer, wendete und fuhr zwischen dem abgestellten Streifenwagen und dortigen Pflanzenkübeln vorbei“, schreibt die Polizei. Auch ein unbeteiligter Pflanzenkübel wurde von dem Flüchtigen touchiert.

Nicht die erste Spritztour mit „geliehenem“ Auto

Anschließend ging es mit hoher Geschwindigkeit weiter durch die Stadt. Dieses Mal konnte der 13-Jährige die Beamten aber abhängen, obwohl diese sofort die Verfolgung aufgenommen hatten. Daher wurde anhand des Kennzeichens die Wohnadresse des Halters ermittelt.

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Und wie so oft eilte Kommissar Zufall den Beamten zu Hilfe. Bei dem Halter handelte es sich um den Onkel des Jungen, der mit seiner Familie aber ebenfalls in dem Haus wohnt. Zu dem Golf hatte sich der 13-Jährige unbefugt Zugang verschafft. Das Fahrzeug fand die Polizei schließlich in der „näheren Umgebung“. Vom Fahrer fehlte indes jede Spur. Dieser war jedoch bereits polizeibekannt, da er sich schon häufiger das Auto seines Vaters „ausgeliehen“ hatte. Rechtliche Konsequenzen hat die „Spritztour“ für den Jungen jedoch nicht, da er noch nicht strafmündig ist. In einem anderen Fall hatte ein Gericht nach einem Autofahrer nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei sein Fahrzeug weggenommen.

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