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Parken in zweiter Reihe: Teures Bußgeld droht

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Von: Simon Mones

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Anders als Halten ist das Parken in zweiter Reihe verboten und kann hohe Bußgelder nach sich ziehen. Es gibt aber eine Ausnahme.

München – Die Parkplatzsuche in Großstädten ist ein leidiges Thema, dem Herbert Grönemeyer schon 1984 den Song „Mambo“ gewidmet hat. Stundenlang sucht er darin nach einem Parkplatz, weil so viele Autos unterwegs sind. Fast 40 Jahre später hat dieses Lied nichts an Aktualität verloren. Im Gegenteil, es rollen sogar noch mehr Autos über Deutschlands Straßen. Und weil Parkplätze immer noch knapp sind, wird oft in zweiter Reihe geparkt. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Das Parken in zweiter Reihe ist laut § 12 Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten. Eine Ausnahme dieser Reglung sieht der Gesetzgeber lediglich für Taxen vor, wenn sie Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Dabei müssen diese jedoch darauf achten, dass niemand gefährdet oder behindert wird.

Anders als Parken ist Halten in zweiter Reihe erlaubt.
Anders als Parken ist Halten in zweiter Reihe erlaubt. (Symbolbild) © Manngold/Imago

Parken in zweiter Reihe: Teures Bußgeld droht

Etwas anders sieht die Situation aus, wenn Autofahrer nur kurz halten wollen, etwa zum Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen. Das ist auch in zweiter Reihe zulässig und es gelten dieselben Regeln wie für Taxen. Heißt: Es darf niemand behindert werden und es müssen mindestens zwei Autos nebeneinander passen.

Das Halten in zweiter Reihe ist dennoch heikel, denn was viele Autofahrer nicht wissen: Wer länger als drei Minuten steht, der hält nicht mehr, sondern parkt bereits. Zudem muss das Fahrzeug immer in Sichtweite sein, um das Auto bei Bedarf wegzufahren, damit die Fahrtunterbrechung als Halten gilt.

Parken in zweiter Reihe: Bis zu 110 Euro Bußgeld möglich

Wer gegen diese Bedingungen verstößt, riskiert hohe Bußgelder, wie „advocard.de“ berichtet. Demnach wird unzulässiges Halten in der zweiten Reihe mit einem Bußgeld von 55 Euro bestraft. Bei Behinderung steigt dieses auf 70 Euro, zudem gibt es einen Punkt. Noch teurer wird es bei einer Gefährdung (80 Euro, ein Punkt) oder unzulässigem Halten mit Unfallfolge (100 Euro, ein Punkt).

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Auch wer in zweiter Reihe parkt, muss mit mindestens 55 Euro Strafe rechnen. Im Fall einer Behinderung sind es bereits 80 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg. Parken Autofahrer länger als 15 Minuten in zweiter Reihe, wird ein Bußgeld von 85 Euro fällig. Einen Punkt gibt es ebenfalls. Ähnlich sieht es aus, wenn auch noch eine Behinderung oder Gefährdung (90 Euro, 1 Punkt) hinzukommt. Bei unzulässigem Parken in der zweiten Reihe mit Unfallfolge steigt das Bußgeld auf 110 Euro plus einem Punkt in Flensburg. Auch das Parken auf dem Supermarktparkplatz kann teuer werden.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Parken in zweiter Reihe: Wer zugeparkt wurde, sollte Beweise sammeln

Wer von einem Zweite-Reihe-Parker zugestellt wird, sollte die Situation mit Beweisen dokumentieren. Heißt: Fotos des parkenden Autos und seinem Kennzeichen machen und die Kontaktdaten von Zeugen notieren und anschließend eine Anzeige bei der Polizei stellen. Diesen Aufwand sollte aber nur betreiben werden, wenn über das Zuparken partout nicht hinwegsehen werden kann – etwa, weil man in dieser Situation dringend auf Ihr Auto angewiesen ist. Zudem können Falschparker auch einfach per App gemeldet werden. Die Polizei zu rufen ist indes wenig ratsam, da die Falschparker in der Regel schon wieder weggefahren sind, bis die Polizei eintrifft.

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