Der Autofahrerclub ADAC erklärte, eine flexiblere Regelung gebe den Städten und Gemeinden mehr Möglichkeiten, die Parkgebühren an den örtlichen Verhältnissen auszurichten. Nicht nachvollziehen könne der ADAC aber, dass der Bundestag auf eine Obergrenze verzichtet habe. Mobilität müsse bezahlbar und die Gebühren sozialverträglich bleiben.
„In den Städten gibt es viele Menschen, die auf das Auto und kurze Wege vom Pkw zur Wohnung angewiesen sind – nicht zuletzt ältere Menschen. Nah am Wohnort zu parken, darf deshalb keine soziale Frage werden.“ Preise sollten nicht willkürlich festgelegt werden, so der ADAC. Sofern Bundesländer künftig eigene Gebührenordnungen für das Anwohnerparken erlassen wollten, sollten sie eine sozialverträgliche Obergrenze festlegen.
In vielen Wohngebieten vor allem in Großstädten ist das Parken nur mit einem Bewohnerparkausweis erlaubt. Anwohner sollen dadurch ihre Wohnung fußläufig erreichen können. In Deutschland sind die Kosten für Bewohner-Parkausweise im internationalen Vergleich sehr gering, wie es in einem Papier der Denkfabrik Agora Verkehrswende hieß.
Mit Material der dpa