Bald auch bei uns? Österreich will Raser-Autos einkassieren – doch es gibt ein Problem
In Österreich sind 2020 etwa 338 Menschen bei Verkehrsunfällen gestorben. Zu viele, findet die grüne Verkehrsministerin und will deshalb Rasern mit härteren Strafen an den Kragen – auch das Auto kann einkassiert werden.
Wien – Es ist beschlossene Sache: Die österreichische Regierung hat sich auf einen Fünf-Punkte-Plan geeinigt, der Verkehrsrowdys nun härter zur Rechenschaft ziehen soll. Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Die Grünen) hat nun ein Maßnahmenpaket „gegen extreme Raserei“ präsentiert.
Bald auch bei uns? Österreich will Raser-Autos einkassieren – doch es gibt einen Haken
Demnach sollen Raser und Raserinnen stärker zur Kasse gebeten werden, bei einer starken Geschwindigkeitsübertretung werden sogar bis zu 5.000 Euro Bußgeld fällig. Zum Vergleich: Bisher waren es maximal 2.180 Euro. In Extremfällen soll die Beschlagnahmung des Fahrzeugs drohen. So will die Verkehrsministerin viel massiver gegen illegale Autorennen auf Österreichs Straßen vorgehen. (Mit Tempo 330 erwischt: Raser-Rowdy entpuppt sich als Formel-3-Star – seine Ausrede ist irre)

Wer sich ein illegales Autorennen liefert oder innerorts mehrfach mit mehr als 80 km/h (außerorts 90 km/h) zu viel erwischt wird, der ist künftig sein Auto los. Auch die Zeit des Führerscheinentzugs wird auf das Doppelte, also mindestens sechs Monate, erhöht. Wer seine Fahrerlaubnis wiederhaben will, hat es in Österreich in Zukunft schwerer. Das sollte auch für diesen Autofahrer aus Oberösterreich gelten, der mit über 200 km/h über die Autobahn gerast und dabei wohl noch high gewesen ist.
Österreich verschärft Strafen für Raser massiv – Beschlagnahmung wirft Fragen auf
Tempo-Sünder müssen ein psychologisches Gutachten meistern, das ihnen die nötige „geistige Reife“ attestiert. So was ist bei uns im Rahmen der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) bereits gang und gäbe. (Ihr Führerschein ist weg? Wie Sie ihn auch ohne „Idiotentest“ zurückbekommen)
Und wie es aussieht, sollen die meisten Maßnahmen noch diesen Sommer in Kraft treten. Die Beschlagnahmung der Fahrzeuge folgt dagegen erst zum Jahresende, da dieser Punkt „zahlreiche rechtliche Fragen“ aufwerfe, etwa wenn das Fahrzeug nicht dem Fahrer selbst, sondern einer dritten Person gehört. Daher soll dies erst gemeinsam mit dem Verfassungsdienst geklärt werden, „damit die Maßnahme sicher rechtlich hält.“ Weitere interessante Verkehrsregeln in Europa, die mächtig ins Geld gehen können, wenn man dagegen verstößt, hat tz.de in Erfahrung gebracht.* (Mit Material der dpa) *tz.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.