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Nebelgefahr im Herbst: So verhalten sich Autofahrer richtig

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Von: Sebastian Oppenheimer

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Der Herbst beschert uns nicht nur bunte Blätter, sondern hat an vielen Tagen auch Nebel im Gepäck. Autofahrer sollten sich darauf einstellen.

Mit dem Herbst ziehen wieder verstärkt dicke Nebelschwaden übers Land. Der Dunstschleier legt sich besonders gerne in den Morgenstunden und am Abend großflächig auch über Autobahnen und Landstraßen. Für den Verkehr kann die durch Nebel verursachte Sichtbehinderung eine ernste Gefahr sein, auf die man sich vorbereiten und angemessen reagieren sollte.

Wichtig im Herbst ist ein optimaler Zustand bei Licht und Sicht. Entsprechend empfiehlt es sich, die Scheinwerfer zu reinigen (aber nicht polieren!) und deren Funktion zu prüfen. Eine kurze Putzaktion genügt, um die Lichtausbeute zu optimieren, für bessere Sichtverhältnisse sorgt zudem das Säubern der Windschutzscheibe von außen und innen.

Nebelgefahr im Herbst: So reagieren Autofahrer richtig

Außerdem sollte überprüft werden, ob die Ausrichtung der Scheinwerfer noch korrekt ist. Schnell und genau lässt sich das über einen Lichttest in der Werkstatt herausfinden, die im Herbst oft angeboten werden. Sind Scheinwerfer falsch eingestellt, verschlechtert dies in der Regel die Ausleuchtung vor dem eigenen Fahrzeug, und es können andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden. Generell empfiehlt es sich, in der dunklen Jahreszeit einige Hilfsmittel im Auto immer dabeizuhaben.

Wer in der Nähe eines Flusses oder Gewässers wohnt, kennt die Stellen, an denen Nebel häufig auftritt. Häufig werden Autofahrer jedoch von Nebel und schlechter Sicht überrascht. Daher gilt es in dieser Jahreszeit vorausschauend unterwegs zu sein. Wer aus der Ferne trüben Dunst registriert, sollte den Fuß vom Gas nehmen und das Abblendlicht einschalten. Auf die Lichtautomatik zu vertrauen, ist keine gute Idee. Da sie auf Helligkeitsunterschiede reagiert, erkennt sie Sichtbehinderungen wie Nebel häufig nicht oder spät. Tagfahrlicht ist für schwierige Sichtverhältnisse nicht hell genug, zudem fehlen die Rücklichter zur eigenen Sichtbarkeit. Grundsätzlich empfiehlt es sich im Herbst, den Verkehrsfunk zu hören, denn der informiert über vom Nebel betroffen Straßenabschnitte.

Nebelgefahr im Herbst: Tempo drosseln und Abstand zum Vordermann vergrößern

Wer in eine Nebelbank einfährt, sollte unabhängig vom Licht das Tempo drosseln und den Abstand zum Vordermann vergrößern. Die meisten Autofahrer machen dies intuitiv. Es gibt allerdings auch allgemeingültige Richtlinien und vom Gesetzgeber verbindliche Limits zur Sichtweite. Liegt sie nämlich unterhalb von 150 Meter, gelten maximal 100 km/h als angepasste Geschwindigkeit. Verringert sich die Sichtweite auf 100 Meter, sind nur noch 80 km/h zulässig. Bei weniger als 50 Meter muss das Tempo laut § 3 StVO auf maximal 50 km/h sinken. Auch wenn das offizielle Tempolimit der Straße eigentlich höher ist, drohen bei Überschreitungen der Nebel-Limits die gleichen Bußgelder und Punkte wie bei normalen Tempovergehen. Auch für den Abstand gibt es Richtwerte. Die Faustregel lautet: pro km/h einen Meter.

Autos im Nebel
Im Herbst ist es oft neblig – Autofahrer sollten deshalb einige Dinge beachten. (Symbolbild) © Gottfried Czepluch/Imago

Für Autofahrer ist es nicht immer einfach, die Sichtweite korrekt einzuschätzen. Zur Orientierung dienen können Begrenzungspfeiler, die im 50-Meter-Abstand die Fahrbahn säumen. Ist man auf Höhe eines solchen Pfeilers und sind nur noch die nächsten beiden Pfeiler gut erkennbar, ist die 150-Meter-Marke unterschritten. Befindet sich bereits der übernächste Pfeiler im Nebeldunst, beträgt die Sichtweite unter 100 Meter. Ist sogar der nächste Pfahl schwer oder nicht mehr erkennbar, sind nur noch maximal 50 km/h erlaubt. 

Nebelgefahr im Herbst: Einsatz der Nebelschlussleuchte ist genau geregelt

Erst dann, und nur dann, darf übrigens die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Oftmals aktivieren Autofahrer sie bereits bei Regen oder Schneefall oder bei Sichtweisen deutlich über 50 Meter. Der Bußgeldkatalog in Deutschland sieht für den Einsatz der Nebelschlussleuchte bei Sichtweiten von mehr als 50 Meter allerdings Bußgelder von 20 bis 35 Euro vor.

Anders sieht das hingegen mit dem Einsatz von Nebelscheinwerfern aus. Diese dürfen sogar bei Regen oder bei Schneefall eingeschaltet werden. Wer in eine Nebelbank mit einschränkender Sicht fährt, kann eigentlich immer die Nebelscheinwerfer aktivieren. Diese sorgen unter anderem für bessere Sicht, da durch den reflektierenden Nebel das idealerweise in der nebligen Jahreszeit stets aktivierte Abblendlicht nicht mehr auf die Fahrbahn dringt. Keinesfalls sollte man das Fernlicht aktivieren, denn die feinen Wasserperlen reflektieren das Licht und verschlechtern zusätzlich die Sicht. (Mario Hommen/SP-X)

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