Musik im Auto: So laut ist erlaubt – Bußgeld und Punkte drohen
Ein gutes Entertainment-System gehört mittlerweile zur Wunsch-Ausstattung in Autos. Doch bei Lautstärke und Bedienung gibt es gesetzliche Grenzen.
Hohe Motorleistung, große Alufelgen, Sportfahrwerk: Das waren früher mal die wichtigen Eigenschaften eines Autos. Doch die Zeiten ändern sich, eine gut funktionierende Smartphone-Anbindung, etwa über Apple CarPlay, ist vielen Käufern mittlerweile wichtiger. Und natürlich eine Sound-Anlage, die gestreamte Musik ordentlich rüberbringt: Ein Update des Audio-Systems gehört mittlerweile zu den meist georderten Extras beim Neuwagen-Kauf.
Aber Vorsicht: Zu laut aufdrehen sollte man die Musik nicht. Zwar gibt es keine konkreten Dezibel-Grenzwerte für den Schalldruck im Auto-Innern, aber der Sound darf die Wahrnehmung der Umgebung nicht beeinträchtigen. Martinshörner oder das Hupen anderer Verkehrsteilnehmer muss jederzeit richtig wahrgenommen werden können.

Musik im Auto: So laut ist erlaubt – Bußgeld und Punkte drohen
Ist das nicht gewährleistet, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von zehn Euro kostet. Doch dass eine Polizeistreife tatsächlich einen Heavy-Metal-Fan stellt, ist ohnehin eher die Ausnahme. Konkreter wird die Sache, wenn es kracht: Kommt es zu einem Unfall, kann dem Laut-Hörer eine Teilschuld zugesprochen werden.
Was manchen wiederum überraschen dürfte: Bei moderater Lautstärke ist es sogar erlaubt, Kopfhörer zu benutzen. Wie hoch die Gefahr ist, den Verkehr um sich herum nicht mehr mitzubekommen, hängt von dessen Bauart ab: Am wenigsten Außengeräusche lassen in der Regel geschlossene Kopfhörer zu („Around Ear“). Ähnlich groß ist die Abschottung bei In-Ear-Kopfhörern. Besser schneiden in dieser Hinsicht Kopfhörer in offener Bauweise ab, sowie Half-in-ear-Modelle ab, die die locker in die Ohrmuschel gehängt werden. Dass aktive Geräusch-Filter („Noise Cancellation“) deaktiviert sein sollte, versteht sich von selbst.
Musik im Auto: Bedienung per Smartphone kann teuer werden
Auch separate Bluetooth-Lautsprecher oder portable Radiogeräte sind nicht grundsätzlich verboten. Eine Straf-Falle lauert allerdings bei der Bedienung der Geräte, etwa über das Smartphone: Werden solche Geräte während der Fahrt in die Hand genommen oder bedient (was sogar per Blitzer dokumentiert werden kann), handelt es sich ebenfalls um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Die möglichen Folgen: 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, steigt die Strafe gemäß dem aktuellen Bußgeldkatalog auf 150 Euro und zwei Punkte. Kommt es dadurch zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld sogar auf 200 Euro. Die gleichen Regeln wie im Auto gelten übrigens auch für Rad- und Motorradfahrer, nicht aber für Fußgänger: Sie dürfen so laut Musik hören, wie sie möchten, und auch die entsprechenden mobilen Geräte bedienen.
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Musik im Auto: Die „Bubble“ vermindert Aufmerksamkeit
Dabei sind gerade Passanten und Radler im Verkehr besonders verletzlich und noch stärker als Autofahrer auf die gute Wahrnehmung der Umgebung angewiesen. Laute Musik kann herannahende Fahrzeuge oder andere Gefahren übertönen. Dazu lenkt die Bedienung des Smartphones von der Umgebung ab. Auch ziehen sich manche Menschen beim Musikhören stark in sich selbst zurück und nehmen dann ihre Umwelt nicht mehr richtig wahr: „Auditory Bubble Effect“ nennt die Wissenschaft dieses psychologische Phänomen, das Autofahrer, Fußgänger oder Radler betreffen kann. Vor allem ein sich nährendes Elektroauto ist, trotz des vorgeschriebenen Warngeräusches, möglicherweise schon bei leiser Musikbeschallung nicht mehr wahrnehmbar. (Mit Material von SP-X)