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Handy-Verbot im Auto: Gilt das auch für Smartwatches?

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Von: Simon Mones

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Dass ein Handy während der Fahrt nicht benutzt werden darf, ist klar. Doch wie sieht es bei Smartwatches aus?

München – Wer Auto fährt, der sollte sich auf die Straße konzentrieren. Die Benutzung von Handys oder Tablets während der Fahrt ist entsprechend verboten. Dennoch benutzt es jeder Dritte und nur die wenigsten werden dabei auch wirklich erwischt. Ein neuer Blitzer, der derzeit in Rheinland-Pfalz getestet wird, könnte das bald ändern. Doch wie sieht es eigentlich mit Smartwatches aus?

Bei der Benutzung von Smartwatches ist die Rechtslage nicht ganz klar, daher hat sich der ADAC-Clubjurist Klaus Heimgärtner dem Thema angenommen. Grundsätzlich ist eine Smartwatch ein elektronisches Gerät, deren Nutzung durch den sogenannten „Handy-Paragraf“ (§ 23 StVO) untersagt wird. Allerdings werden die smarten Uhren am Handgelenk getragen und müssen nicht in die Hand genommen werde, so wie es das Gesetz vorsieht.

Das Smartphone hat am Steuer nichts zu suchen. Doch wie sieht es mit der Smartwatch aus?
Das Smartphone hat am Steuer nichts zu suchen. Doch wie sieht es mit der Smartwatch aus? (Symbolbild) © Panthermedia/Imago

Handy-Paragraf: Gilt das Verbot auch für Smartwatches?

Entsprechend dürften manche Autofahrer davon ausgehen, dass das Verschicken von Textnachrichten über die Smartwatch kein Problem darstellt. Doch auch die intelligenten Uhren dürfen nur bedingt verwendet werden. Und auch nur dann, wenn eine den „Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung“ erfolgt.

Eine feststehende zeitliche Obergrenze gibt es dafür jedoch nicht, erklärt Heimgärtner. Der ADAC-Jurist macht allerdings deutlich: Wer bei Tempo 200 nur für eine Sekunde auf die Smartwatch guckt, hat in dieser Zeit bereits eine Strecke von 50 Metern zurückgelegt.

Handy-Paragraf: Verstoß zieht hohe Bußgelder nach sich

Entsprechend ist es ratsam, auch von der Nutzung einer Smartwatch während der Fahrt abzusehen, auch wenn es vielen Autofahrern schwerfällt. Die Gefahr ist einfach zu groß, immerhin fährt man so mehrere Meter im Blindflug. Gleiches gilt natürlich auch für die Handynutzung.

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Hinzu kommt, dass es teuer wird, wenn man bei einem Verstoß gegen den „Handy-Paragraf“ erwischt wird: 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind mindestens sicher. Je nach Schwere des Vergehens kann es sogar noch deutlich teurer werden. Und auch im Ausland drohen drastische Strafen.

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