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Schlafen im Auto: In einigen Fällen kann ein „Nickerchen“ teuer werden

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Von: Marcus Efler

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Schlafen ohne Strafen – das geht auch im Auto. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Vor allem Besitzer von Wohnmobilen müssen aufpassen.

Früh aufgestanden, lange gefahren, den Tag irgendwo anders verbracht – und erst spät am Abend geht es zurück nach Hause. Fast jeder Autofahrer kennt das Gefühl, das sich dann einstellen kann, vor allem während monotoner Autobahn-Kilometer: Eine bleierne Müdigkeit, die droht, in einen höchst gefährlichen Sekundenschlaf umzukippen.

Assistenzsysteme, die zur Pause mahnen, helfen da nur bedingt. Der Fahrer ist eigenverantwortlich in der Pflicht, den nächsten Parkplatz anzusteuern, und sich auszuruhen. Aber darf er dort, vielleicht sogar direkt am Straßenrand, auch schlafen?

Schlafen im Auto: Dann ist es erlaubt – und wann Strafen drohen

Die Antwort auf diese Frage ist zuerst einmal ein klares ja. Zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“, wie es in schönstem Amtsdeutsch heißt, darf man im Auto pennen (jedenfalls in Deutschland, im Urlaubsland können andere Regeln gelten). Wie lange das genau dauern könnte oder sollte, dafür gibt es keine klar definierte Grenze. Im Allgemeinen geht man von zehn Stunden aus. Das sollte reichen. Fälle, in denen eine Polizeistreife mit der Stoppuhr daneben stand, sind keine bekannt.

Mann schläft in Auto (Symbolbild)
Schöner schlafen: Verboten ist es im Auto jedenfalls nicht. (Symbolbild) © Sabphoto/Imago

Auch die Strafen, die bei einer Überbeanspruchung dieses Rechtes fällig werden, hängen stark vom Einzelfall ab. Logisch ist schon mal: Das Fahrzeug darf nur dort stehen, wo Parken grundsätzlich erlaubt ist, wo niemand behindert wird. Sonst fällt das übliche Bußgeld für Falschparker an.

Schlafen im Auto: Auch volltrunken erlaubt

Wer volltrunken und schnarchend hinter dem Steuer auffällt, ist dagegen nicht unbedingt geliefert. Solange keine Fahrabsicht mit Promille nachgewiesen wird, kann er weiterschlafen. Steckt allerdings schon der Autoschlüssel im Zündschloss (oder ist die Zündung über Start-Knopf aktiviert), gibt es das ganze Programm: Alko-Test, ab auf die Wache, Blutentnahme, wahrscheinlich Führerschein weg, Strafe bis 1.500 Euro und zwei Flensburger Punkte. Die Ausrede, man wollte vor dem Einschlafen nur das Radio anstellen oder das Handy laden, zieht dann nicht. Auch, wer kurz vor der Pause mit Pegel noch fahrend gesichtet wurde wie dieser Zeitgenosse, ist fällig.

Schwierig wird es auch für jene, die öfters, oder mehrere Nächte hintereinander, schlafend im Auto gesichtet werden. Besonders in einem Wohnmobil, das länger auf öffentlichem Grund parkt, ist das verdächtig. Denn hier handelt es sich um wildes Campieren, amtlich: „genehmigungspflichtige Sondernutzung“. Die Bußgelder hierfür unterscheiden sich je nach Bundesland, aber mit 100 Euro kann man locker dabei sein.

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Schlafen im Auto: Wer richtig wohnt, macht sich strafbar

Wer sich wirklich dauerhaft auf einem öffentlichen Parkplatz einrichtet, dem drohen darüber hinaus noch weitere Anschuldigungen, deren Bestrafung noch deutlich teurer werden können. Beispielsweise ein Verstoß gegen das Meldegesetz. Und Rücksichtslose, die ihren Müll vor dem „Zubettgehen“ einfach in den Straßengraben werfen, werden richtig heftig zur Kasse gebeten – nämlich mit bis zu 100.000 Euro.

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