Mehr als 100 km/h zu schnell und auf Standstreifen überholt – Polizei stoppt Mercedes-Rowdy
Mit mehr als 200 km/h raste ein Mercedes-Fahrer in Mecklenburg-Vorpommern auf der A20 durch eine Tempo-100-Zone. Doch das war längst nicht alles.
Sonderrechte gelten auf deutschen Straßen eigentlich nur für Einsatzfahrzeuge, etwa von Polizei und Feuerwehr. Allerdings gibt es auch immer wieder Autofahrer, die meinen, Vorschriften ignorieren zu können, weil sie es auch gerade eilig haben. So überholte kürzlich ein SUV-Fahrer einen Müllwagen über den Gehweg, um nicht warten zu müssen – und fuhr dabei einen Müllwerker an. Auch ein Tempolimit (das entgegen landläufiger Meinungen nicht an der nächsten Auffahrt automatisch aufgehoben ist), scheint für so manchen Bürger mehr ein Ratschlag als eine Vorschrift. In Österreich plant man inzwischen sogar eine Gesetzesverschärfung, die es ermöglicht, Autos von Rasern zu beschlagnahmen. In der Schweiz gibt es so etwas bereits. Ein 24-jähriger Mercedes-Fahrer aus Mecklenburg-Vorpommern hatte nun Glück, dass es so etwas bei uns noch nicht gibt.
Mehr als 100 km/h zu schnell und auf Standstreifen überholt – Polizei stoppt Mercedes-Rowdy
Ein Videowagen der Polizei dokumentierte nämlich halsbrecherische Fahrmanöver des Mannes. Wie die Beamten berichten, bretterte der Mercedes-Fahrer auf der A20 mit mehr als 200 km/h durch eine Tempo-100-Zone, doch das war noch nicht alles. Gleich mehrere gefährliche Überholmanöver lieferte der Rowdy: Unter anderem überholte der 24-Jährige mehrere Fahrzeuge rechts über den Standstreifen. Und auch geltende Abstandsregelungen interessierten den Raser nicht, er fuhr wiederholt zu nah auf.

Polizei stoppt Mercedes-Rowdy: Ermittlungsverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr
Doch dann war Schluss: Beamte des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Metelsdorf stoppten den Mercedes im Bereich der Anschlussstelle Groß Sarau. Gegen den Raser wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines illegalen Kraftfahrzeugrennens (für das es laut Gesetz nicht immer zwei Fahrzeuge braucht) sowie der Nötigung im Straßenverkehr eingeleitet.
Auch in Abschnitten ohne Tempolimit drohen Rasern im Übrigen Konsequenzen: nicht nur wegen eines illegalen Kraftfahrzeugrennens, sondern auch aufgrund der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Falls ein Autofahrer deutlich schneller fährt und es zu einem Unfall kommt, der mit Richtgeschwindigkeit hätte vermieden werden können, kann eine Mithaftung die Folge sein, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg kürzlich zeigte.