Leipzig setzt auf Umweltschutz: Knallharte Vorgaben für Taxi und Co.
Die Stadt Leipzig setzt sich künftig aktiv für den Umweltschutz ein. Für Taxi und Co. gelten deswegen nun strenge Vorgaben.
Leipzig – Bis 2030 sollen rund sieben bis zehn Millionen Elektroautos in Deutschland zugelassen sein, dieses Ziel hat sich die noch amtierende Bundesregierung gesteckt. Und tatsächlich entscheiden sich immer mehr Bundesbürger beim Autokauf für die umweltfreundlicheren Stromer. Im September hätte das Tesla Model 3 um ein Haar den VW Golf bei den Zulassungszahlen geschlagen.
Leipzig setzt auf Umweltschutz: Knallharte Vorgaben für Taxi und Co.
Auch in Leipzig will man künftig dafür sorgen, dass mehr umweltfreundliche Autos über die Straßen der Stadt rollen. Wer doch noch einen Verbrenner kaufen möchte, braucht aber keine Angst zu haben. Eine Pflicht zum Kauf von Elektroautos soll es nicht geben, zumindest nicht für die Bürger. (Rätsel um sensationellen Garagenfund: Steht hier das älteste Auto der Welt?)

Anders sieht es bei der Personenbeförderung aus. Hier will die Stadt Leipzig dafür sorgen, dass im Taxi- und Mietwagenverkehr sowie bei Shuttle-Diensten und anderen Fahrdienstleistern künftig verstärkt Elektrofahrzeuge zum Einsatz kommen. Entsprechende Verwaltungsrichtlinien für den „Gelegenheitsverkehr“ haben das Ordnungsamt und das Amt für Verkehr und Tiefbau erlassen. (Elektroauto laden wird einfacher: Neues Gesetz beseitigt App-Chaos)
Leipzig setzt auf Umweltschutz: Taxi und Co. ab 2025 nur noch umweltfreundlich
„Der Umweltaspekt steht für mich an erster Stelle, daher ist es mir sehr wichtig, dass sich die Maßgaben zur Erfüllung der Vorgaben im Gelegenheitsverkehr nicht bis ins Jahr 2030 ziehen“, erklärt Bürgermeister Heiko Rosenthal (47, Die Linke) in einer Mitteilung der Stadt. („Air Taxi“: NASA testet Elektro-Flug-Shuttle – was taugt die Reichweite?)
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Möglich wurde dies durch das Personenbeförderungsgesetz, das die Rechtsgrundlage für die Verwaltungsrichtlinien bildet. Künftig muss jedes zweite für die Beförderung neu angemeldete Fahrzeug die Vorgaben des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen. Heißt: Es muss sich um ein Elektroauto mit Batterie beziehungsweise Brennstoffzelle oder um einen Plug-in-Hybrid handeln. Ab 2025 gilt diese Reglung dann für alle Autos, die für die Personenbeförderung vorgesehen sind.