Lamborghini rast auf Fußgänger zu – Polizei beschlagnahmt Boliden
Mit seinem Lamborghini raste in Dortmund ein Mann auf einen Fußgänger zu – die Polizei beschlagnahmte daraufhin nicht nur den Boliden des Rowdys.
Dortmund – Einmal einen Supersportwagen vom Kaliber eines Ferrari oder McLaren zu fahren – das ist der Traum vieler Autofans. Allerdings ist nicht jeder Lenker den hochmotorisierten Boliden auch wirklich gewachsen: Vor Kurzem schrottete eine 29-Jährige einen Audi R8 Spyder vor den Augen der Polizei. Andere meinen wiederum für Fahrer solch eines Edel-Geschosses gelten keine Regeln, wie der Fahrer eines Leih-Ferrari in Köln demonstrierte. Auch in Dortmund lieferte jetzt ein Lamborghini-Lenker eine hochgefährliche Aktion ab.

Lamborghini rast auf Fußgänger zu – Polizei beschlagnahmt Boliden
Wie die Polizei berichtet, stoppte ein 42-Jähriger mit seinem schwarzen Lamborghini an einer roten Ampel. Als diese auf Grün umschaltete, beschleunigte er den Supersportwagen so stark, dass ein noch querender Fußgänger zur Seite springen musste, um einer Kollision zu entgehen. Ein Zeuge des Vorfalls verständigte daraufhin die Polizei.
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Lamborghini rast auf Fußgänger zu – Fahrer laut Polizei „uneinsichtig“
Die Beamten stoppten den Lamborghini wenig später – und kontrollierten den „uneinsichtigen“ Fahrer. Nicht nur der Führerschein des 42-Jährigen, sondern auch der italienische Supersportwagen wurde sichergestellt. Den Mann erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens.
Lamborghini beschlagnahmt – für ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ reicht auch ein Auto
Was viele nicht wissen: Für ein „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ (§ 315d StGB) braucht es nicht zwangsläufig zwei oder mehr Fahrzeuge. Es gibt auch den Vorwurf des sogenannten „Einzelrennens“: Denn als „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ wird laut Gesetz auch ausgelegt, wenn sich ein „Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.“
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Vor Kurzem bretterte beispielsweise ein Bugatti Chiron mit 417 km/h in Deutschland über einen Autobahnabschnitt ohne Tempolimit – der Fall rief wegen eines Verdachts eines „Einzelrennens“ die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Am Ende wurde das Verfahren gegen den Fahrer, der die ganze Aktion selbst gefilmt hatte, allerdings eingestellt.