Falschparker blockiert Lademöglichkeit: Was dürfen Elektroauto-Fahrer?
Akku leer, Ladesäule blockiert – womöglich noch von einem Auto mit Verbrennungsmotor? Was Fahrer von Elektroautos gegen Falschparker machen können.
Die Situation hat wahrscheinlich schon jeder Fahrer eines Elektroautos erlebt: Unterwegs auf großer Tour, unter Vermeidung der Elektro-Anfänger-Fehler alles richtig geplant – und dann klappt es doch nicht mit dem Laden des fast leeren Akkus. Weil der Ladepunkt, den die App als frei und verfügbar anzeigt, eben doch besetzt ist. Zwar zieht gerade kein anderes E-Mobil Strom, aber die Stellfläche an der Säule ist blockiert (wie in bei diesem Tesla-Fahrer). Durch ein Auto, das ihn als Parkplatz missbraucht.
Falschparker blockiert Ladesäule: Das dürfen E-Auto-Fahrer
Das kann durchaus ein Stromer sein, dessen Akku längst vollgeladen ist. Um solchen Missbrauch zu vermeiden, ist oft die Nutzung einer Parkscheibe (so vermeidet man ein Bußgeld) vorgeschrieben, mit einer Höchstparkdauer von beispielsweise vier Stunden. Auch kassieren manche Netzbetreiber eine sogenannte Blockiergebühr, die nach ebenfalls meist vier Stunden am selben Ladepunkt fällig wird.

Oft aber sind es die Fahrer von Autos mit Verbrennungsmotor, die das entsprechende Hinweisschild schlicht ignorieren. Auch wenn Tesla eine rabiate Technik gegen Blockierer einsetzt, um seine Supercharger frei von solchen Zeitgenossen zu halten: Meist fühlen sich die E-Auto-Fahrer in solchem Fall hilflos. Sie ärgern sich, aber ändern können sie nichts.
Ladesäule wird blockiert: Falschparker dürfen nicht blockiert werden
Oder doch? Tatsächlich sind die Möglichkeiten, sich zu wehren, überschaubar. Verboten ist selbstverständlich jede Art von Selbstjustiz, also das fremde Auto nach dem Motto: „Das macht er nie wieder“ zu beschädigen. Auch so zu parken, dass man zwar gerade noch die Ladebuchse erreicht, aber das andere Auto dabei seinerseits blockiert, ist nicht legal – ebenso wenig das Verlegen des Ladekabels quer über die Karosserie des Störer-Autos.
Das einzige korrekte, wenn auch aufwendige Mittel ist es, das falsch abgestellte Fahrzeug entfernen zu lassen. Selbst, wie bei einem blockierten Privatparkplatz, darf man den Abschleppwagen allerdings nicht rufen. Das muss man dem Besitzer der Stellfläche überlassen – also etwa dem Supermarkt, wenn man an einer Säule auf seinem Parkplatz laden möchte. Ob der sich auf den Battle gegen seinen falsch parkenden Kunden einlässt, ist freilich fraglich.
Ladesäule wird blockiert: Auf das richtige Schild kommt es an
An dem Ladeplatz an einer öffentlichen Straße wäre die Kommune der richtige Ansprechpartner oder auch die Polizei. Voraussetzung für eine erfolgreiche Beschwerde ist allerdings, dass die Stellfläche an der Säule korrekt ausgeschildert ist. Dafür reicht das Hinweisschild auf eine Lademöglichkeit nicht: Der Parkplatz muss explizit nur für Elektroautos freigegeben sein.
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Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Darunter fallen alle Pkw, die ein Kennzeichen mit einem E am Ende und eine Steckdose zum direkten Laden haben, also Plug-in-Hybride ebenso wie reine Stromer. Das entsprechende Schild kann ein Auto mit Kabel zeigen oder besagtes E im Nummernschild.
Theoretisch wäre dann der Weg frei für den Abschleppwagen. Bis der allerdings wirklich durch die zuständige Stelle in Marsch gesetzt und eingetroffen ist, hat der frustrierte Elektroauto-Fahrer wahrscheinlich schon eine andere Ladesäule (von denen es allerdings zu wenig gibt) erreicht.