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Unfallflucht: Wer zahlt den Schaden? Darauf müssen Opfer achten

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Von: Marcus Efler

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Das ist ärgerlich: Das geparkte Auto ist beschädigt, der Unfallfahrer weit und breit nicht zu sehen. So geht es für den Geschädigten weiter.

Es kann jeden noch so vorsichtigen Autofahrer treffen: Ein anderer Verkehrsteilnehmer verursacht einen Unfall, oder rempelt das geparkte Auto an – und stellt sich nicht seiner Verantwortung. Haut ab, begeht also Unfallflucht. Oder, wie es juristisch korrekt heißt: Entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Natürlich, ohne eine Notiz unter dem Scheibenwischer zu hinterlassen, was rein rechtlich zwar auch nicht unbedingt ausreicht, aber dem Opfer zumindest ein wenig weiterhelfen würde.

Unfallflucht: Wer zahlt denn jetzt den Schaden? Darauf müssen Geschädigte achten

Wie geht es jetzt weiter für den Geschädigten? „Häufig bleibt das Opfer auf den Kosten sitzen“, so die wenig tröstliche Auskunft von Johannes Kautenburger, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS: „Weder die eigene Kfz-Haftpflicht noch in den meisten Fällen eine Teilkaskoversicherung treten für die Kosten ein. Einzig die Vollkaskoversicherung zahlt für Schäden, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden“.

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Wichtig nach Unfallflucht: Stets die Polizei verständigen. (Symbolbild) © David Inderlied/dpa/Illustration

Allerdings wird es dann wohl zu einer Rückstufung beim Schadenfreiheitsrabatt kommen, wodurch die Versicherungsprämie steigt. Ob es im Endeffekt günstiger ist, den Schaden zähneknirschend selbst zu tragen, rechnet die Versicherungsgesellschaft aus.

Unfallflucht: Auf jeden Fall die Polizei verständigen

Allerdings gibt es durchaus Chancen, den Verursacher zu ermitteln – wenn das auch nicht immer so schräg ablaufen muss wie in diesem kuriosen Fall. Daher sollte man in jedem Fall die Polizei verständigen. Außerdem „empfiehlt es sich, den Unfallort sowie das eigene Fahrzeug zu fotografieren und selbstständig nach möglichen Zeugen zu suchen“, erklärt Experte Kautenburger. Manchmal sind auch Kameras installiert. Falls es sich nicht um Attrappen handelt und keine datenrechtliche Einwände bestehen (wie bei Teslas Wächterfunktion), zeigen die Aufzeichnungen möglicherweise den Unfallfahrer.

Unfallflucht: Tätern drohen hohe Strafen

Kann der Täter dann ermittelt werden, zahlt dessen Haftpflichtversicherung den Schaden. In vielen Fällen holt sich die Assekuranz zumindest einen Teil des Geldes vom Unfallflüchtigen zurück. Zudem drohen ihm Geldstrafen und Fahrverbote. Bei bedeutenden Sachschäden von um die 1.000 Euro – ein Wert, der heutzutage schon beim mittleren Parkremplern erreicht sein kann – ist auch ein Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Kommen Menschen zu Schaden, können Gerichte sogar eine mehrjährige Haftstrafe verhängen. 

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Nicht bestraft wird übrigens die „unbemerkte Fahrerflucht“. Allerdings müsse das „Nichtbemerken plausibel sein“, so der KÜS-Mann. Das kann allenfalls bei kleineren Kratzern vorkommen, Unfälle, bei denen es zu Beulen im Blech des gegnerischen Autos kommt, sind kaum zu überhören. Wer in der ersten Panik den Unfallort verlässt, sollte sich danach schnellstmöglich bei der Polizei melden – das kann vor allem bei kleineren Schäden eine strafmildernde Wirkung haben. 

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