Knöllchen-Rabatt im Ausland: Wie man bis zu 50 Prozent sparen kann
Verkehrsverstöße im Ausland können Autofahrer teuer zu stehen kommen. In einigen Ländern lässt sich allerdings viel Geld sparen, wenn man schnell bezahlt.
Kein Autofahrer ist erfreut über ein Knöllchen. Besonders im Ausland können die Kosten erheblich sein. Daher sollte man sich vor einer Urlaubsreise nicht nur über Mautgebühren, sondern auch gründlich über die dortigen Verkehrsregeln informieren. So drohen in einigen Ländern bei schweren Verstößen harte Strafen. In Dänemark etwa kann das „Wahnsinnsfahrt“-Gesetz zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs führen, wenn man erheblich zu schnell fährt – auch in Österreich ist das seit 2024 möglich. Doch manchmal lässt sich sogar sparen: Einige Länder gewähren einen „Rabatt“ auf Bußgelder, der bis zu 50 Prozent betragen kann.
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Schnell bezahlen: In Spanien und Großbritannien sind 50 Prozent Rabatt drin
Im Ausland sind folgende Rabatte möglich:
- Spanien: In Spanien erhält man einen besonders hohen Rabatt. Der ADAC berichtet, dass man 50 Prozent weniger zahlen muss, wenn die Bußgeldforderung sofort oder innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt des Bescheids beglichen wird.
- Großbritannien: Auch in Großbritannien kann man bei bestimmten Verstößen 50 Prozent sparen, wie bussgeldkatalog.de angibt. Dafür muss der Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden.

Italien: Wer zu langsam zahlt, muss mehr bezahlen
- Italien: In Italien sollte man schnell handeln, wenn man im Urlaub ein Knöllchen bekommt. Zahlt man innerhalb von fünf Tagen, erhält man in der Regel einen Rabatt von bis zu 30 Prozent. Wird der Betrag jedoch nicht innerhalb der im Bescheid genannten 60 Tage beglichen, verdoppelt sich die Summe laut dem ADAC.
- Frankreich: Bei zügiger Zahlung gewährt auch Frankreich einen Rabatt. Die Ersparnis hängt von der Art des Verstoßes ab, erklärt bussgeldkatalog.org. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 km/h kann der Betrag um 45 Euro reduziert werden, sodass statt 135 nur 90 Euro fällig sind. Die Frist für den Rabatt variiert: Bei einer Anhörung vor Ort und direkter Zahlungsaufforderung sind es drei Tage. Wurde man vor Ort informiert und erhält den Bescheid per Post, hat man 15 Tage Zeit. Bei automatischen Kontrollen durch stationäre Blitzer sind es 30 Tage nach Zustellung.
Grundsätzlich sollte man Bußgelder aus dem EU-Ausland nicht ignorieren, da sie auch in Deutschland vollstreckt werden können, meist ab 70 Euro. In manchen Fällen kann sich ein Einspruch gegen einen ausländischen Strafzettel lohnen. Es ist ratsam, den Bußgeldbescheid bei Erhalt genau zu prüfen.