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Mit bewusstlosem Kind an Bord geblitzt – Mann darf Führerschein behalten

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Von: Sebastian Oppenheimer

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Mit seiner bewusstlosen Tochter raste ein Mann in die Klinik und wurde dabei geblitzt. Laut einem Urteil darf er seinen Führerschein aber behalten.

Keiner wird wohl gerne geblitzt – und um ein Radarfallen-Foto zu vermeiden, setzen viele Deutsche sogar Warn-Apps ein, obwohl diese verboten sind. Wer dennoch mit zu hohem Tempo erwischt wird, muss zahlen – und manchmal ganz schön viel: Ein Münchner wurde innerhalb eines Monats tatsächlich 85 Mal geblitzt, woraufhin sich das Bußgeld laut Polizei auf mehr als 14.000 Euro summierte. Auch ein Mann aus Siegen fuhr in eine Radarfalle – und sollte zahlen. Doch der Vater einer zweijährigen Tochter hatte allen Grund, sich zu beeilen.

Mit bewusstlosem Kind an Bord geblitzt – Mann darf seinen Führerschein behalten

Denn die Zweijährige war zu Hause kollabiert und bewusstlos geworden, also packte der Mann das Mädchen in sein Auto und raste Richtung Krankenhaus. Auf dem Weg dahin wurde er mit 82 km/h statt der erlaubten 50 km/h geblitzt, wie merkur.de berichtet. Kurz darauf stoppte eine Zivilstreife den Wagen. Die Beamten erkannten die Notsituation und eskortierten den Vater mit Blaulicht ins Krankenhaus.

Mann rast mit bewusstlosem Kind ins Krankenhaus – Führerschein weg

Dennoch erhielt der Mann später einen Bußgeldbescheid in Höhe von 348,50 Euro, außerdem sollte er für einen Monat den Führerschein abgeben. Der Mann legte Einspruch ein, der Fall landete vor dem Amtsgericht Siegen. Dort allerdings wurde nur das Bußgeld auf 260 Euro reduziert, das Fahrverbot blieb bestehen. Laut Gericht, hätte der Mann einfach einen Rettungswagen rufen können.

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Mit bewusstlosem Kind an Bord geblitzt – Oberlandesgericht kippt Führerschein-Entzug für Vater

Der Fall landete schließlich vor dem Oberlandesgericht Hamm – und dort wurde die Entscheidung des Amtsgerichts Siegen nun teilweise aufgehoben, wie bild.de berichtet. Der Mann darf seinen Führerschein jetzt doch behalten.(AZ: 1 RBs 132/22). Gegenüber dem Portal zeigte sich der Vater erleichtert: „Es war ein Notfall, ich hatte keine andere Wahl.“ Er brauche den Führerschein dringend, um zur Arbeit zu kommen. Die Tochter hatte damals einen Fieberkrampf erlitten und durfte nach zwei Tagen die Klinik wieder verlassen.

Tatsächlich lässt sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Einzelfällen mit einem sogenannten „rechtfertigenden Notstands“ begründen. Allerdings muss es sich dabei laut ADAC um eine nicht anders abwendbare Gefahr für Leib, Leben oder andere Rechtsgüter handeln. Ein stark blutender Finger gehört laut einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 971 OWi 955 Js-OWi 65423/19) beispielsweise nicht dazu.

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