Nach Aufregung um Tesla-Videos: Sind Kameras im Auto eigentlich erlaubt?
Kleine Videokameras sind heute für wenig Geld erhältlich. Doch was darf man eigentlich filmen, wenn man sie im Auto installiert?
Videoüberwachung ist ein zweischneidiges Schwert: Auf der einen Seite kann sie helfen, Rechtsverstöße aufzudecken – auf der anderen Seite will man natürlich auch nicht permanent beobachtet werden. Bei Tesla zeigte sich kürzlich, welche Folgen eine praktisch permanente Videoüberwachung haben kann: Die Elektroautos aus dem Hause von Elon Musk sind mit zahlreichen Kameras ausgestattet, die quasi dauernd aufzeichnen – natürlich gelegentlich auch peinliche und intime Situationen. Und genau solche Videos teilten Tesla-Mitarbeiter angeblich in internen Chatgruppen zur persönlichen Unterhaltung – inzwischen wurde in Kalifornien sogar eine Sammelklage deshalb eingereicht. Doch wie ist die Situation eigentlich in Deutschland?
Nach Aufregung um Tesla-Videos: Sind Kameras im Auto eigentlich erlaubt?
Nicht jeder weiß es, doch parkende Teslas scannen bei aktiviertem Wächter-Modus (Sentry Mode) praktisch permanent die Umgebung. Allerdings ist eine dauerhafte Beobachtung der Umgebung durch Privatpersonen rechtlich eigentlich unzulässig – darauf weist auch der Auto Club Europa (ACE) hin: „Die Aufzeichnung, wie bei Teslas Wächter-Modus, erfolgt anlasslos und dauerhaft, was nicht der Datenschutzverordnung (DSGVO) entspricht.“ Deshalb empfehlen die Experten, diese Funktion nicht zu nutzen, um kein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutzverordnung zu riskieren.
Wächter-Modus von Tesla: Experten raten dazu, ihn zu deaktivieren
Der Automobilklub rät, die Funktion in den Fahrzeugeinstellungen des Teslas zu deaktivieren und empfiehlt zugleich, vor Fahrtantritt zu kontrollieren, ob der Modus tatsächlich ausgeschaltet ist – denn nach Updates aktiviere er sich oft erneut. Tesla selbst weist in der Bedienungsanleitung im Netz selbst darauf hin, dass der Nutzer allein die Verantwortung trage: „Allein Sie sind dafür verantwortlich, alle vor Ort geltenden Vorschriften und Eigentumsvorbehalte im Hinblick auf die Verwendung von Kameras zu prüfen und einzuhalten.“

Dashcams im Auto: Eine rechtliche Grauzone in Bezug auf Datenschutz
Dashcams sind im Vergleich dazu eine rechtliche Grauzone. Dabei handelt es sich in der Regel um Videokameras, die an der Frontscheibe montiert werden und das Geschehen während der Fahrt filmen. Zumeist werden die Aufnahmen in regelmäßigen Zeitabständen überschrieben – und nur im Ausnahmefall (beispielsweise wenn ein Sensor Erschütterungen feststellt) länger gespeichert. Der ADAC betont: Es sollte nur kurz und anlassbezogen gefilmt werden. Als Beweismittel vor Gericht werden Dashcam-Aufnahmen nur in Einzelfällen zugelassen.
Dashcam-Nutzung im Auto: Wer nicht aufpasst, riskiert hohe Bußgelder
Sollten in den Dashcam-Aufnahmen Personen, Kennzeichen oder andere persönliche Informationen zu sehen sein, dürfen diese nicht ohne Zustimmung im Internet oder anderweitig veröffentlicht werden, sonst drohen teils hohe Bußgelder. Bei der Verwendung ist also durchaus Vorsicht geboten. Einen Dashcam-Extremfall gab es kürzlich in den USA: Dort soll ein Ehepaar dutzende Autounfälle provoziert haben, um mit den Aufnahmen anschließend auf YouTube ordentlich Klicks abzuräumen.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Keine Gedanken müssen sich Autofahrer dagegen beim Einsatz ihrer Einpark-Kameras machen. In diesem Fall erweitern die Videoaufnahmen lediglich das Sichtfeld des Fahrers und eine Speicherung findet nicht statt – deswegen gibt es auch keine Probleme in Bezug auf den Datenschutz.