Bußgeld nach Italien-Urlaub: ADAC kämpft gegen Geld-Eintreiber
Zurück aus dem Urlaub, sollen manche Reisende horrende Summen für Verkehrsverstöße im Ausland zahlen. Der ADAC zieht gegen diese Praxis nun vor Gericht.
Ein schöner Urlaub im Süden – und eine unangenehme Überraschung ein paar Wochen später im Briefkasten: Das falsche Parken, die Fahrt in eine gesperrte Altstadt oder ein Tempoverstoß hat einen eingeholt. Das Nachschicken von Bußgeldbescheiden aus Autoreise-Ländern in die Heimat ist mittlerweile in vielen Fällen üblich.
Bußgeld nach Italien-Urlaub: ADAC kämpft gegen Geld-Eintreiber
Allerdings ist die Frage, ob man zahlen muss, nicht immer so einfach zu beantworten. Viele Autofahrer (die diese Tipps offenbar nicht kennen), überweisen den geforderten Betrag freilich, um sich künftigen Ärger zu ersparen. Wenn die Summe allerdings exorbitant hoch ausfällt, hat man gute Chancen, sich zu wehren.

Das tut nun der ADAC stellvertretend für zwei Italien-Urlauber. Dem einen Club-Mitglied aus Bayern war eine deftige Zahlungsaufforderung zugegangen: 434,94 Euro soll er für das versehentliche Befahren eines verkehrsbeschränkten Bereichs in der norditalienischen Küstenstadt Grado bezahlen.
Allerdings nicht an die Gemeinde selber, sondern an ein Kölner Inkasso-Unternehmen. Das hatte die eigentlich fällige Strafe von 100 Euro mal für seine geschätzten Dienste eben vervierfacht. Ein Problem, das der ADAC aus vielen Fällen kennt: „Tausende deutsche Autofahrer und Autofahrerinnen bekommen jährlich derartige Zahlungsaufforderungen, in der Rechtsberatung des ADAC gehören solche Anfragen seit Jahren zu den Top-Themen“.
Bußgeld nach Italien-Urlaub: Inkasso-Unternehmen langen richtig zu
Dabei sei dieses Verfahren, bei dem die italienische Gemeinde das Knöllchen quasi an die Geldeintreiber verkauft, „datenschutzrechtlich unzulässig“, so der ADAC. Bußgelder aus dem EU-Ausland dürfe allein das Bundesamt für Justiz eintreiben. „Eine Beteiligung privater Inkasso-Unternehmen ist hierzulande nicht vorgesehen, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage“, erklärt ein Auslands-Jurist des Autoclubs.
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Jedenfalls führt der ADAC im Falle des Grado-Reisenden ein Muster-Verfahren – und parallel dazu noch in einem zweiten Fall, bei dem ein ebenfalls in Köln ansässiges Inkasso-Unternehmen für ein italienisches 100-Euro-Bußgeld 323,44 Euro verlangt. Obsiegt der Club, hat das für alle vergleichbaren Fälle Auswirkungen. Die Hoffnung des Autoclubs: „Es könnte ungemütlich werden für die Inkasso-Branche.“