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Hupen bevor man überholt: Ist das tatsächlich erlaubt?

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Von: Sebastian Oppenheimer

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Gerade, wenn Autofahrer gereizt sind, wird schnell mal gehupt. Dabei ist der Einsatz eigentlich nur in zwei Situationen erlaubt.

In manchen Ländern wird mehr gehupt – in anderen tendenziell eher weniger. Je mehr gehupt wird, desto mehr fällt auch auf, wie unterschiedlich Hupen klingen können. In Indien beispielsweise kam vor einiger Zeit tatsächlich die Idee auf, Hupen wie Flöten, Violinen oder Trommeln klingen zu lassen, weil der Straßenlärm dort so ein großes Problem ist. Auch hierzulande wandert die Hand bei dem ein oder anderen ziemlich schnell Richtung Hupe. Doch eigentlich ist die Betätigung nur in zwei Fällen erlaubt.

Hupen zur Ankündigung eines Überholvorgangs: Ist das tatsächlich erlaubt?

Bei den meisten Autofahrern in Deutschland kommt die Hupe wohl relativ selten zum Einsatz – und was einige nicht wissen: Ihre Funktion ist für die HU-Untersuchung relevant. Die Nutzung ist in § 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dort ist in Absatz 3 auch beispielsweise festgelegt, dass eine Melodie als Hupsignal nicht erlaubt ist: „Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen“, heißt es.

Eine Frau drückt auf die Hupe
Hupen im Auto: Eigentlich ist es nur in zwei Situationen erlaubt. (Symbolbild) © YAY Images/Imago

Hupe betätigen im Auto: Bei drohender Gefahr ist es erlaubt

Offiziell hupen darf man der StVO zufolge, wenn man sich oder Andere gefährdet sieht. Demzufolge wäre es also erlaubt zu hupen, wenn plötzlich ein Fußgänger auf die Straße läuft oder man beispielsweise auf einer Auffahrtsrampe eines Parkhauses steht – und der Vordermann rollt vermeintlich unbemerkt zurück. Denn es bestünde ja die Gefahr eines Zusammenstoßes. Nicht erlaubt ist Hupen dagegen in einer Situation, die häufig vorkommt: Die Ampel schaltet auf Grün und der Vordermann fährt nicht sofort los. Denn hier besteht im Normalfall keinerlei Gefahr.

Ebenfalls erlaubt ist Hupen tatsächlich auch, um außerorts einen Überholvorgang anzukündigen. Auch die Lichthupe ist zu diesem Zweck übrigens zugelassen. Fraglich ist allerdings, ob das nicht in vielen Fällen zu Verwirrung führt, weil es im Alltag eben selten gemacht wird.

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