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Hitzefalle Auto: Wann darf man die Scheibe einschlagen?

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Von: Sebastian Oppenheimer

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Immer wieder werden Kinder oder Hunde bei Hitze im Auto zurückgelassen. Doch: Wann darf man zur Rettung die Scheibe einschlagen? Experten klären auf.

Sobald die Temperaturen steigen, tauchen leider immer wieder die gleichen Meldungen auf: Kinder oder Hunde werden bei sengender Sonne allein im Auto zurückgelassen – und damit in Lebensgefahr gebracht. Denn schnell heizt sich der Innenraum eines Fahrzeugs auf Temperaturen von bis zu 60 Grad auf. Das Problem: Nicht immer lässt sich von außen erkennen, ob die Klimaanlage läuft – obwohl es bereits Ansätze von Herstellern wie Rivian mit einem speziellen Haustier-Modus gibt, der Außenstehenden genau das deutlich machen soll. Was aber ist, wenn man das Gefühl hat, das Kind oder das Tier im Auto ist in Not? Darf man dann einfach die Scheibe einschlagen?

Ein Hund sitzt in einem geschlossenen Auto.
Hunde und Kinder werden immer wieder bei extremer Hitze im Innenraum von Fahrzeugen zurückgelassen. (Symbolbild) © Gottfried Czepluch/Imago

Hitzefalle Auto: Wann darf man die Scheibe einschlagen?

Die Juristen des ADAC empfehlen, als Erstes einmal an die Scheibe des Wagens zu klopfen – um zu sehen, ob im Innenraum eine Reaktion feststellbar ist. Sollten sich Kind beziehungsweise Hund noch ganz normal bewegen, könne man davon ausgehen, dass die Klimaanlage aktiv sei. In manchen Fahrzeugen sei auch eine entsprechende Temperaturanzeige vorhanden.

Hitzefalle Auto: Bei vermeintlicher Gefahr zunächst Polizei oder Feuerwehr alarmieren

Falls klar wird, dass die Situation offenbar gefährlich ist – und beispielsweise das Kind apathisch wirke oder der Hund stark hechele, sollten Polizei oder Feuerwehr alarmiert werden. Bis die Einsatzkräfte eintreffen, sollte man die Autoinsassen auf jeden Fall im Auge behalten und beobachten, ob sich die Lage verschlechtere.

Hitzefalle Auto: Vor dem Einschlagen der Scheibe besser Zeugen suchen

Sollte sich die Situation zuspitzen, bevor Polizei oder Feuerwehr eintreffen – und das geht schnell, wie ein Experiment zeigt – bleibt dann eigentlich nur die Möglichkeit, sich Zugang zum Innenraum zu verschaffen. Bei einem verschlossenen Fahrzeug ist dies nur über das Einschlagen der Scheibe möglich. Doch Vorsicht: „Bevor man zur Tat schreitet, sollte man sich unbedingt Zeugen suchen“, betont ADAC Clubjurist Klaus Heimgärtner. „Rein rechtlich gesehen, handelt es sich dabei nämlich um eine Sachbeschädigung.“

Hitzefalle Auto: Filmaufnahmen können bei Streitigkeiten als Beweis dienen

Gedeckt sei das Handeln in so einem Fall durch den „rechtfertigenden Notstand“ (§34 StGB): „In einem Notfall mit akuter Gefahr für Leib und Leben führt eine rechtswidrige Tat nicht dazu, dass man bestraft wird“, erklärt Heimgärtner. Vor Haftungsansprüchen ist man laut dem Experten durch §228 des Bürgerlichen Gesetzbuches geschützt: Die Zerstörung der Sache werde in diesem Fall schließlich vorgenommen, um eine Gefahr abzuwenden – in einem Fall in Mittelfranken schlug beispielsweise die Polizei selbst die Scheibe ein.

Außerdem hat der ADAC noch einen wichtigen Tipp: Sein Vorgehen sollte man mit Polizei oder Feuerwehr besprechen – und außerdem alles filmen. Dann sei man auch für eventuelle Streitigkeiten im Anschluss gerüstet.

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