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Fünf Promille: 32-Jähriger schläft in seinem Auto ein

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Von: Marcus Efler

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Ein bisschen Alkohol am Steuer ist erlaubt, ein bisschen mehr verboten. So richtig viel davon bescherte einem Autofahrer nun mächtig viel Ärger.

Raunheim (Hessen) – Alkohol am Steuer ist eine äußerst problematische Angelegenheit, aus der viele Unfälle und menschliches Leid entstehen. Kein Wunder, dass die Mehrheit der Deutschen ein Null-Promille-Gesetz für Autofahrer befürworten würde. Noch allerdings ist bisschen Trunkenheit erlaubt, und auch die im Regelfall gültige 0,5-Promille-Grenze wird bislang nicht vor Fahrtantritt überprüft (was technisch möglich wäre).

Blaulicht
Und wieder ging der Polizei ein betrunkener Autofahrer ins Netz. (Symbolbild) © Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Fünf Promille! 32-Jähriger schläft in seinem Auto ein

So kommt es immer wieder zu heftigen Trunkenheitsfahrten – wie bei diesem Mann, der seinen Transporter gegen einen Zaun setzte, oder jenem Zeitgenossen, der mit 3,73 Promille an der Tankstelle zum Schnaps-Shopping vorfuhr.

Eine nochmals deutlich höhere Alkohol-Beimischung im Blut stellte eine Polizeistreife bei einem 32-Jährigen fest, den sie im hessischen Raunheim vorfand. Und zwar schlafend in seinem Auto auf einem Parkplatz. Fünf Promille zeigte das Atemtestgerät, womit der Ärger für den Mann so richtig begann. Denn sofort aufgenommene Ermittlungen ergaben, dass der Betrunkene erst kurz zuvor das Auto eigenhändig gesteuert hatte.

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Fünf Promille! Hohe Geldstrafe droht

Die unschöne Folge: Die Beamten nahmen den Mann vorläufig fest und veranlassten eine Blutentnahme. Den Führerschein beschlagnahmten sie sowieso. Um ihn zurückzubekommen, wird der Erwischte um eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wohl nicht herumkommen – und um eine hohe Strafe erst Recht nicht: Denn ab 1,6 Promille gilt eine Trunkenheitsfahrt wegen „absoluter Fahruntüchtigkeit“ als Straftat, die mit hohen Geldstrafen nach Einkommen („Tagessatz“) geahndet wird.

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