Führerschein-Umtausch: ADAC erinnert an wichtige Frist im Januar – „Baby-Boomer“ an der Reihe
Bis 2033 müssen Millionen der älteren Führerscheine umgetauscht werden, damit sie fälschungssicherer sind. Für einige Autofahrer läuft die Frist schon am 19. Januar 2023 ab.
Viele Autofahrer müssen sich demnächst vom „rosa Lappen“ trennen: Bis zum Jahr 2033 soll der Führerschein in der EU ein einheitliches fälschungssicheres Format bekommen. Dazu müssen die alten Führerscheine also nach und nach in ein neues Scheckkarten-Format getauscht werden. Der Umtausch erfolgt nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr – nun sind dem ADAC zufolge die „Baby-Boomer“ dran.
Fristen für den Pflichtumtausch der alten Führerscheine
Für bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Scheine (Papier) ist das Geburtsjahr entscheidend. „Hier war der erste Stichtag bereits der 19. Juli 2022 für die Jahrgänge 1953 bis 1958“, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete. Nun folgt die nächste wichtige Frist: „Bis zum 19. Januar 2023 müssten Betroffene der Jahrgänge 1959 bis 1964 getauscht haben“, so dpa. Bis 19. Januar 2024 seien dann alle aus den Jahrgängen 1965 bis 1970 zum Umtausch aufgefordert.

Ältere Inhaberinnen und Inhaber haben viel Zeit
Wer ein zwischen dem 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestelltes Dokument im Scheckkartenformat hat, kann sich der dpa zufolge allein nach dem Ausstellungsdatum richten. Hier läuft die Frist für die ersten Ausstellungsjahre (1999 bis 2001) erst am 19. Januar 2026 ab, wie der ADAC dazu ausführlich auf seiner Internetseite schildert. Eine allgemeine Ausnahme gibt es demnach: Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich noch bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen – unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins.
Der ADAC hat die wichtigsten Daten mit den verschiedenen Fristen zusammengefasst. Hier ein Überblick.
Fristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 (grau, rosa, DDR):
Geburtsjahr | Frist |
---|---|
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | Frist lief ab am 19. Juli 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Fristen für Führerscheine mit Ausstellungsdatum vom 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 (Scheckkartenformat):
Ausstellungsdatum | Frist |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Führerschein-Umtausch: ADAC erklärt, was Sie dafür benötigen
Doch wie funktioniert der Führerschein-Umtausch? „Sie gehen zu Ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Ohne Prüfung oder Gesundheitsuntersuchung“, informierte der ADAC bereits im vergangenen Jahr auf seiner Homepage. Der Umtausch sei verpflichtend, betonten die Experten: Wer stattdessen weiterhin mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fahre und die Frist verstreichen lasse, riskiere ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.
Was brauchen Pkw- oder Motorradfahrer für den Umtausch? „Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein“, so der aktuelle Hinweis des ADAC mit Blick auf die Frist am 19. Januar. Mit der Umstellung der „Fahrerlaubnisklassen alten Rechts“ würden im neuen Führerschein die Klassen bestätigt, die der bisherigen Fahrberechtigung entsprechen, erklärt der Automobilklub das Prozedere.
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Führerschein-Umtausch kostet „rund 25 Euro“
Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle koste „rund 25 Euro“, so der ADAC; die Kosten für das biometrische Passfoto kommen noch dazu. Wurde der alte Führerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt, braucht es – wie die dpa zudem schilderte –, zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Stelle, die man postalisch, telefonisch oder online anfordern könne.