Mit 20 km/h über die Autobahn: Polizei zieht Ford-Fahrer aus dem Verkehr
Raser sind für die Polizei nichts Außergewöhnliches – doch nun stoppten die Beamten einen Ford, der im Schneckentempo über die Autobahn fuhr.
Kaiserslautern – Beileibe nicht jeder Autofahrer schert sich um Tempolimits: Erst kürzlich wurde ein Autofahrer innerhalb von nur fünf Stunden gleich dreimal an derselben Stelle geblitzt – mit bis zu 142 km/h statt der erlaubten 60. Auf der A9 in Thüringen ignorierte ein rasender BMW-Fahrer insgesamt sieben Tempolimit-Schilder und in den Niederlanden beschlagnahmte die Polizei einen Nissan GT-R nach einem irren Rennen durch Rotterdam. Doch auch das genaue Gegenteil eines Rasers kann die Polizei auf den Plan rufen – so geschehen nun auf der A6 in Rheinland-Pfalz.

Mit 20 km/h über die Autobahn: Polizei zieht Ford-Fahrer aus dem Verkehr
Gegen 2 Uhr morgens meldete ein Verkehrsteilnehmer auf der A6 Richtung Mannheim den Beamten ein „schleichendes“ Auto. Teilweise sei das Fahrzeug – ein Ford – nur mit 20 km/h unterwegs. Doch das war noch nicht alles: Wie der Zeuge berichtete, fahre der Pkw zudem in Schlangenlinien. Die Autobahnpolizei stoppte den 62-jährigen Ford-Fahrer schließlich und unterzog ihn einer Kontrolle.
Der Grund für die ungewöhnliche Fahrweise war dann auch schnell klar: Den Polizisten schlug ihren Angaben zufolge eine starke Alkoholfahne entgegen. Im Fußraum fanden die Beamten zudem eine angebrochene Flasche Whiskey. Der 62-Jährige hatte offenbar dermaßen viel „getankt“, dass er sich zeitweise am Auto festhalten musste, um nicht umzufallen.
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Mit 20 km/h über die Autobahn: Ford-Fahrer betrunken und ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs
Wie sich im weiteren Verlauf herausstellte, war der betrunkene Ford-Fahrer auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Auf den 62-Jährigen und die Halterin des Wagens kommen nun entsprechende Strafverfahren zu.
Mit 20 km/h über die Autobahn – eine „Mindestgeschwindigkeit“ gibt es nicht
Eine „Mindestgeschwindigkeit“ gibt es entgegen landläufiger Meinungen auf der Autobahn übrigens nicht. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist lediglich festgehalten, dass auf Autobahnen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bauartbedingt in der Lage sind, schneller als 60 km/h zu fahren.
Mit 20 km/h über die Autobahn – zu langsames Fahren kann Strafen nach sich ziehen
Dennoch können Autofahrern Strafen drohen, wenn sie zu langsam unterwegs sind. In der Straßenverkehrsordnung heißt es in Paragraf 3, Absatz 2: „Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“ Laut dem Automobil-Club Verkehr (ACV) zählen zu den „triftigen Gründen“ unter anderem:
- Witterungsbedingungen wie etwa Regen, Nebel oder eine vereiste Fahrbahn
- besondere Verkehrsumstände wie etwa eine Baustelle
- spezielle Transportsituationen wie beispielsweise eine sperrige Ladung
Tatsächlich kann bei einem Unfall durch unnötiges „Herumschleichen“ auf der Autobahn sogar der „Schleicher“ alleine bei einem Unfall haften – ein entsprechendes Urteil fällte das Amtsgericht Moers im Jahr 2014 (Az. 562 C 203/13).