Porsche 911 hätte auch gereicht: Ferrari-Besitzer bleibt nach Unfall auf Mietkosten für Lamborghini sitzen

Nach einem Autounfall mietete sich ein Ferrari-Besitzer für die Reparaturzeit einen Lamborghini – bleibt aber nach einem Urteil auf einem Großteil der Kosten für den Boliden sitzen.
Celle – Wenn der eigene Ferrari bei einem Unfall beschädigt wird, dann ist das ja schon ärgerlich genug. Und wenn der sündhaft teure Bolide auch noch elf Tage in Reparatur muss, dann braucht es wirklich einen angemessenen Ersatz – das dachte sich zumindest der Besitzer eines verunfallten italienischen Sportwagens und mietete für seine Ferrari-lose Zeit kurzerhand einen Lamborghini als Ersatz. Kommt ja auch aus Italien und ist ja schließlich auch nicht schlecht. Auf der Rechnung standen im Anschluss satte 5.600 Euro – doch die Kfz-Versicherung des Unfallgegners weigerte sich zu zahlen. Der Grund: Ein Porsche 911 oder ein BMW 8er hätten es nach Ansicht der Assekuranz für den Zeitraum von nicht einmal zwei Wochen auch getan. Der Ferrari-Besitzer sah das aber anders und klagte – scheiterte damit aber am Ende auch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Celle (Az.: 14 U 23/20), wie auch bw24.de berichtet.* (Beinahe-Unfall im BMW M4: Vollbremsung bei Tempo 280 verhindert schlimmen Autobahn-Crash (mit Video))
Porsche 911 hätte gereicht: Ferrari-Fahrer bleibt auf Mietkosten für Lamborghini sitzen
Weil das Gericht es ähnlich sah wie die Versicherung des Unfallgegners, bleibt der Ferrari-Besitzer nun auf einem Großteil der Kosten für seinen Miet-Lambo sitzen. Erstattet bekommt er lediglich rund 1.600 Euro – eine Summe die sich aus einem Tagessatz von knapp 150 Euro für einen Mietwagen zusammensetzt, der nach Ansicht des Gerichts ausgereicht hätte. Für diesen Betrag hätte man ein Fahrzeug bekommen, das einen „hohen Fahrkomfort, eine gehobene Bequemlichkeit und eine erheblich überdurchschnittliche Fahrzeugausstattung geboten hätte“, ist im Urteil zu lesen – und das wäre demnach beispielsweise ein hochklassiger Audi oder BMW gewesen. (Mann leiht neuen Ferrari von Kumpel und baut Unfall – riesiger Sachschaden)

Porsche 911 hätte gereicht: Lamborghini nur aus Prestigegründen nicht angemessen
„Selbstverständlich sind solche Fahrzeuge mit einem Ferrari oder einem Lamborghini nicht unmittelbar vergleichbar“, gibt das Oberlandesgericht Celle zu. Dennoch sei der Versicherung darin zuzustimmen, dass es der Ferrari-Besitzer versäumt habe, darzulegen, wozu er während der relativ kurzen Mietdauer von elf Tagen und einer Laufleistung von insgesamt 658 km unbedingt einen „Sportwagen der Spitzenklasse“ benötigt habe. Auch mit einem „sportiven BMW, Audi, Mercedes, Porsche oder einer anderen Marke“ hätte der Kläger nach Ansicht des Gerichts „technisch auf hohem Niveau und beträchtlicher Reputation“ unterwegs sein können. (YouTuber schrottet 3-Millionen-Pagani: „Hör auf, Papas Autos zu fahren“ (mit Video))
Die besonderen Fahreigenschaften eines Ferrari und dessen Ansehen stellen laut Urteil allerdings keine Werte dar, auf die der Besitzer des italienischen Sportwagens nicht für wenige Tage hätte verzichten können. „Angesichts des Umstandes, dass der Tagesmietpreis für ein solches Fahrzeug deutlich – mehr als das Vierfache – über demjenigen für ein Fahrzeug aus der höchsten Fahrklasse der Fraunhofer- oder Schwackelisten gelegen hat, erscheint es dem Senat aus der Sicht eines wirtschaftlich und vernünftig denkenden Geschädigten nicht mehr angemessen, lediglich aus Gründen der Fahrfreude und des allgemeinen Prestiges auf Kosten des Schädigers einen exorbitant teuren Lamborghini anzumieten“, so das Oberlandesgericht Celle in seinem Urteil. Diese Gesichtspunkte begründeten keinen ersatzfähigen materiellen Schaden, sondern stellten lediglich ideelle Werte dar, die keine Vermögenseinbuße begründen würden. *bw24.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks