Fahranfänger (17) rast im Porsche: Polizei erwischt ihn zweimal
Ein Fahranfänger (17) wurde zweimal von der Polizei gestoppt, weil er deutlich zu schnell war. Beide Male wurde er dabei von seiner Mutter begleitet.
Seit 2011 ist es in Deutschland im Rahmen des begleiteten Fahrens möglich, den Führerschein bereits mit 17 zu machen. Ein Projekt, das so erfolgreich ist, dass die Ampel-Koalition das Alter gerne auf 16 herabsetzen würde. Doch längst nicht jeder Fahranfänger fährt in Begleitung so verantwortungsvoll, wie man sich die Politik das wünschen würde.
Ein 17-Jähriger wurde von der Polizei innerhalb von einer Woche gleich zweimal aus dem Verkehr gezogen, weil er mit einem Porsche viel zu schnell unterwegs war. Und das, obwohl seine Mutter auf dem Beifahrersitz des PS-starken Sportwagens saß.

Fahranfänger (17) rast mit Porsche: Polizei erwischt ihn zweimal
Vergangene Woche Samstag wurde der Porsche von der Polizei Brandenburg auf der A 13 zwischen Bronkow und Calau (Brandenburg) mit 219 km/h gemessen. Erlaubt waren an dieser Stelle lediglich 120 km/h. Die Folge 600 Euro Bußgeld, zwei Monate Fahrverbot, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg sowie ein Aufbauseminar.
Man könnte annehmen, dass der Fahranfänger und seine Mutter aus diesem Vorfall gelernt hätten – haben sie aber nicht. Nur wenige Tage später gab der 17-Jährige erneut zu viel Gas, dieses Mal auf der Berliner Stadtautobahn A 100. Statt der erlaubten 80 km/h hatte der Porsche 165 km/h auf dem Tacho stehen.
Fahranfänger (17) rast mit Porsche: Kein Unbekannter für die Polizei
Die Strafe: 800 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte, ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Eigentlich, wie die Polizei Berlin auf Twitter betont. Wie drastisch die Strafe zusammen mit dem Verstoß in Brandenburg ausfällt, lasse sich aber noch nicht sagen. Sicher ist nur: Die Mutter muss als Beifahrerin keine Konsequenzen fürchten.
„Ordnungswidrig wegen Geschwindigkeitsüberschreitung macht sich allein der Fahrzeugführer“, sagte Uwe Lenhart (53), Fachanwalt für Verkehrsrecht, der Bild. Der Beifahrer dient lediglich als Ansprechpartner, greift aber nicht „aktiv in das Fahrgeschehen ein“, erklärte Alexander Schnaars vom ADAC.
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Der Polizei ist der junge Fahranfänger im Übrigen kein Unbekannter. So erhielt der 17-Jährige bereits eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Ob er diese nun behalten darf, entscheidet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese könnte zudem seine Mutter als Begleitperson sperren.