Erste Hilfe: Mehrheit der Autofahrer fühlt sich unsicher – Gefängnis droht
Viele Autofahrer fühlen sich überfordert, wenn sie nach einem Unfall Erste Hilfe leisten sollen. Doch wer das unterlässt, dem drohen hässliche Strafen.
In diese Situation möchte niemand geraten – und doch ereignet sie sich ständig: Es hat gekracht, Menschen sind verletzt, möglicherweise schwer oder sogar lebensbedrohlich. Ob Fußgänger, Autofahrer, Radler oder andere, und auch Fälle abseits des Verkehrs, das spielt in dem Moment keine Rolle. Wohl aber, dass Zeugen des Geschehens zur sofortigen Hilfeleistung verpflichtet sind. Und zwar gesetzlich.

Erste Hilfe: Mehrheit der Autofahrer fühlt sich unsicher – Gefängnis droht
Doch wie sicher fühlen sich Deutsche beim Thema Erste Hilfe? Offenbar nicht besonders, wie die Ergebnisse einer Umfrage der Cosmosdirekt-Versicherung zeigen. Danach stufte sich fast die Hälfte der Befragten grundsätzlich als unsicher ein:
- 15,6 Prozent bezeichneten sich als „gar nicht sicher“
- 32,9 Prozent stuften sich selbst als „weniger sicher“ ein
- 28,7 Prozent gaben an, sich bei der Erstversorgung von Verunglückten „eher sicher“ zu fühlen
- 8,2 Prozent bezeichneten sich immerhin als „sehr sicher“
Doch auch jene, die sich zur eher unsicheren Fraktion von insgesamt 48,5 Prozent zählt, muss im Notfall ran und helfen. Dies gilt er auch dann, wenn er selber keinen offiziellen Erste-Hilfe-Kurs besucht hat (wie es beispielsweise für den Führerschein-Erwerb Voraussetzung ist).
Wer weiterfährt beziehungsweise fährt, oder sogar als Gaffer danebensteht und das Geschehen per Smartphone filmt (mit diesem Trick soll dem Video-Trend Einhalt geboten werden), dem drohen empfindliche Strafen. Gemäß Paragraph 323c des Strafgesetzbuches droht bei unterlassener Hilfeleistung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, zumindest aber eine Geldstrafe. Ausnahmen gelten nur, wenn die Hilfeleistung nicht zumutbar ist, etwa weil man sich dafür selbst in Gefahr bringen müsste.
Erste Hilfe: Wer zupackt, kann eigentlich nichts falsch machen
Wer Rettungsarbeiten mit seinem Verhalten sogar absichtlich behindert, wie bei diesem Notarzteinsatz für ein Kind, kann die Strafe noch deutlich schärfer ausfallen. Keinerlei Angst vor Bestrafung müssen medizinische Laien dagegen haben, wenn sie bei ihrer Hilfeleistung versehentlich etwas falsch machen. Entscheidend ist nur, dass sie sich nach bestem Wissen und Gewissen für die Gesundheit oder das Leben des Veletzten eingesetzt haben. (Mit Material von SP-X)