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Elektroauto: THG-Prämie unabhängig von Fahrleistung

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Von: Simon Mones

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Immer mehr Fahrer melden ihr Elektroauto für die Prämie zur Treibhausgasquote an. Pro Jahr und Auto sind mehr als 400 Euro drin. 

Das beste vorweg: An die Auszahlung der Prämie zur Treibhausgasminderungsquote sind keine Bedingungen geknüpft. Das eigene Elektroauto einfach beim Serviceprovider online anmelden, die entsprechenden Fahrzeugdaten hochladen und nach ein paar Wochen Bearbeitungszeit die Prämie kassieren.

Dabei ist es völlig unbeachtlich, wie viele Kilometer man in dem Jahr mit seinem E-Auto zurücklegt, wann man das Fahrzeug im Jahr anmeldet oder wo man es Tag für Tag lädt. Keine Bedeutung hat auch der Strommix, denn egal, ob man das Fahrzeug an der Schnellladesäule mit 100-prozentigem Ökostrom lädt oder daheim mit einem variablen Strommix – die Prämie wird so oder so einmal pro Jahr ausgezahlt.

Elektroauto: THG-Prämie unabhängig von Fahrleistung

Auch wenn es von verschiedenen Organisationen, Politik oder Umweltverbänden höchst unterschiedliche Kritik an dem Instrument der Treibhausgasminderungsquote gibt, so raten die meisten doch dazu, das Auto anzumelden und Prämie von zum Teil bis zu 400 Euro pro Jahr einzustreichen.

Zwei Elektroautos von Audi laden an Ladesäulen von Ionity.
Egal wo geladen wird und wie oft man fährt. Jedes Elektroauto profitiert von der THG-Prämie. © Ionity

Denn die Mineralölkonzerne, die die Prämie über den Umweg des Umweltbundesamts an den Fahrer eines Elektroautos auszahlen, müssen dies auch tun, wenn Autofahrer diese nicht abrufen. Dann fällt das Geld an den Staat – und zwar sowohl die an sich auszuzahlende Nutzerprämie als auch das rund 20-prozentige Honorar, das sonst die Serviceprovider für die Abwicklung einstreichen.

Elektroauto: Haltedauer hat keinen Einfluss auf Höhe der THG-Prämie

In den vergangenen Wochen machen Nachrichten die Runde, dass Autobesitzer das eigene Elektromodell bereits nach wenigen Monaten wieder verkaufen und daraus – oftmals mit Unterstützung des Handels - ein kleines Geschäft machen. Obwohl das Problem bekannt ist, wurde die Haltedauer für die Elektroautoförderung in Höhe von 6.000 Euro bisher nicht auf zwölf Monate verlängert. Die anteilige Prämie des Autoherstellers in Höhe von 3.000 Euro oder mehr ist davon ohnehin nicht betroffen. Doch wie sieht es mit der THG-Prämie in Höhe von bis zu 400 Euro aus?

Die THG-Prämie ist von der staatlichen Kaufförderung ebenso unabhängig wie von der des Autoherstellers. Die Prämie zur Treibhausgasquote wird von Serviceanbietern mit der Anmeldung im entsprechenden Portal und der Einreichung des Fahrzeugscheins an den jeweils aktuellen Besitzer gezahlt.

Elektroauto: THG-Prämie wird pro Jahr nur einmal ausgezahlt

Daher bekommt auch derjenige die Förderung, der das Fahrzeug offiziell auf sich anmeldet. Verkauft er das Elektroauto wieder, kann der neue Eigentümer dieses auf sich anmelden und wiederum die bis zu 400 Euro pro Jahr und Auto kassieren. Das gilt jedoch nicht für das laufende Jahr der Erstanmeldung, denn der Wagen ist durch die Fahrgestellnummer für das laufende Kalenderjahr gesperrt und kann nicht doppelt eingereicht werden. Erst im kommenden Jahr kann der neue Eigentümer als Zweitbesitzer das Elektrofahrzeug dann für sich im Rahmen der THG-Prämie neu anmelden. Genauso sieht die Regelung für Nutzer eines Elektrorollers oder eines Pedelecs aus.

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Übrigens: wer ein Firmenfahrzeug fährt, muss nicht versuchen, das Auto unter seinem eigenen Namen nochmals beim Umweltbundesamt anzumelden. Neben dem Kennzeichen ist auch die Fahrgestellnummer hinterlegt, sodass die THG-Prämie nur einmal pro Jahr und Fahrzeughalter ausgezahlt wird. Auch eine Anmeldung des elektrischen Firmenwagens bei einer anderen THG-Agentur sorgt nicht für eine doppelte Auszahlung. Genauso sieht es beim Halterwechsel aus. Wenn der Erst- oder Vorbesitzer das Elektroauto bereits zur THG-Prämie angemeldet hat, kann man dies im laufenden Kalenderjahr kein zweites Mal tun. Dabei ist es unwichtig, dass man das neu erstandene Elektroauto bei einer anderen/neuen THG-Agentur anmeldet. Das Umweltbundesamt stellt auch bei einem neuen Kennzeichen, einem Halterwechsel oder einer neuen Agentur fest, dass das Elektroauto oder der E-Roller bereits in diesem Jahr zur THG-Prämie angemeldet wurde. Ein doppelter Antrag wird abgelehnt.

Elektroauto: Diese Anbieter zahlen die THG-Prämie aus

Bleibt die Frage, wo man die THG-Prämie beantragt, denn die Anzahl der Agenturen und Portalbetreiber wächst wöchentlich. Dabei gibt es keinen Anbieter, der in allen Kategorien der Beste ist.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.

Patrick Solberg; press-inform

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