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Miet-Batterien in Elektroautos: Fernabschaltung ist laut BGH unzulässig

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Von: Sebastian Oppenheimer

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Batterien von E-Autos dürfen vom Vermieter nach einer Vertragskündigung nicht per Fernzugriff abgeschaltet werden – das hat nun der BGH entschieden.

Es ist kein Geheimnis: Einen großen Teil des Preises eines Elektroautos macht die Batterie aus. Damit der hohe Kaufpreis nicht zu viele potenzielle Kunden abschreckt, entschieden sich einst einige Autobauer für ein spezielles Konzept: Man kauft das Auto und mietet dazu die Batterie – die in Zukunft ganz anders verbaut werden könnte als heutzutage. Unter anderem setzte Renault mit dem Zoe auf dieses Konzept. Auch wenn die Batterie-Miete aktuell kaum noch eine Rolle spielt, ging es vor dem Bundesgerichtshof in Karlshof nun um die Frage: Dürfen Vermieter die Batterien per digitalem Fernzugriff abschalten, wenn der Vertrag gekündigt wird?

Miet-Batterien in Elektroautos: Fernabschaltung ist laut BGH unzulässig

Konkret hatten Verbraucherschützer gegen eine französische Bank geklagt, deren Geschäftsbedingungen Klauseln enthalten, die eine solche Abschaltung erlauben. Nun fiel das Urteil: Ein solcher Eingriff ist nicht zulässig (Az. XII ZR 89/21). Einer der Gründe ist laut dem Gericht, dass das Fahrzeug nahezu untrennbar mit der Batterie verbunden ist – und der Mieter „keine zumutbare Möglichkeit“ habe, eine gesperrte Batterie durch ein anderes Fabrikat zu ersetzen. Mit der Abschaltung würde das Fahrzeug unbrauchbar. Der Austausch eines E-Auto-Akkus ist extrem aufwändig und teuer.

Ein Renault Zoe wird geladen
Beim Renault Zoe gab es die Möglichkeit, das Auto zu kaufen und die Batterie zu mieten. © Geisser/Imago

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BGH: Batteriesperrung lässt das komplette E-Auto unbrauchbar werden

Durch die Batteriesperrung würde somit nicht nur die Batterie, sondern mit dem kompletten E-Auto ein „wesentlich höherwertiger Vermögensbestandteil“ für den Mieter unbrauchbar. Dazu komme, dass die E-Fahrzeuge in vielen Fällen vom Mieter beruflich genutzt würden oder auch für die private Lebensgestaltung von wesentlicher Bedeutung seien.

Wie die dpa berichtet, würden nach Angaben des ADAC aktuell keine neuen E-Autos mit Batteriemiete angeboten. „Renault hatte dieses als letzter Anbieter Ende 2020 abgeschafft“, habe ein Sprecher anlässlich der Verhandlung mitgeteilt. Wie häufig die Klausel zur Fernabschaltung angewendet wurde, könne der Autoclub nicht beurteilen.

Zukunftsträchtiges BGH-Urteil: Auch Nio setzt auf Batterie-Miete

Interessant ist das Urteil des BGH dennoch, denn demnächst könnte das Thema wieder eine größere Rolle spielen. Denn der chinesische Hersteller Nio beispielsweise setzt auf ein Batteriewechselkonzept: In entsprechenden Stationen kann der Akku einfach ausgetauscht werden. Ursprünglich wollte der Hersteller sein Modell als Leasing-Fahrzeug anbieten – nun soll es aber doch eine Kauf-Option geben, bei der dann die Batterie gemietet wird.

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