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Dieselskandal: Grünes Licht für Schadenersatz

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Von: Arne Roller

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Der Dieselskandal hat den Volkswagen-Konzern auch in der Corona-Krise fest im Griff. Denn ab sofort ist der Weg frei, dass der Autobauer für Zehntausende Diesel-Fahrer Schadenersatz zahlen muss.

Karlsruhe – In seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe jetzt fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Die obersten Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz. Es hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus Zinsen zu erstatten.

Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben. Claus Goldenstein von der den Kläger vertretenden Kanzlei Goldenstein & Partner, sagte gegenüber welt.de: „Jetzt geht der Dieselskandal erst richtig los. Besitzer manipulierter VW-Fahrzeuge haben nun die Gewissheit, dass sie diese an den Konzern zurückgeben und dafür den ursprünglichen Kaufpreis erhalten können.“

Volkswagen will auf Kunden zugehen

Damit hat am Montag der BGH in seinem ersten Grundsatzurteil zum Dieselskandal weitgehend im Sinne des Klägers geurteilt. Unklar bleibt aber noch, welche finanziellen Auswirkungen das für Volkswagen in den mehr als 60.000 Einzelklagen hat. VW kündigte an, verbleibenden Klägern Einmalzahlungen anzubieten. Man werde mit entsprechenden Vorschlägen auf die Kunden zugehen, erklärte der Konzern. Einmalzahlungen seien eine „pragmatische und einfache Lösung“. Die Höhe der Angebote hänge vom Einzelfall ab. VW bezeichnete die Karlsruher Entscheidung als „Schlusspunkt“.

Vom Dieselskandal betroffene VW-Modelle mit dem „EA189“-Dieselmotor:

Dieselskandal: die nächsten Verhandlungstage stehen im Juli an

Das BGH-Urteil ist für viele Fälle eine wichtige Weichenstellung, kommentiert „tagesschau.de“ die Entwicklung. Die Karlsruher Richter haben für Juli 2020 bereits die nächsten drei Verhandlungen zu Teilaspekte wie etwa Verjährungen angesetzt. Weitere sollen folgen, heißt es. Auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich, den laut VW inzwischen rund 240.000 Diesel-Besitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr.

Mit Material von Ralf Loweg (Global Press)

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