1. 24auto
  2. News

Rechtsfahrgebot: Es gibt zwei Ausnahmen, wann Sie rechts vorbeiziehen dürfen

Erstellt:

Von: Sebastian Oppenheimer

Kommentare

In Deutschland gilt das sogenannte Rechtsfahrgebot. Allerdings gibt es zwei Ausnahmefälle, in denen man dennoch rechts vorbeiziehen darf.

Die meisten Autofahrer dürften die Situation schon erlebt haben: Man fährt auf der linken Spur auf der Autobahn, wird aber durch einen „Schleicher“ ausgebremst. Auch die Mittelspur wird in Deutschland gerne als permanente Fahrspur genutzt – obwohl man aufgrund seines Tempos problemlos auf der rechten Spur unterwegs sein könnte. Doch in Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot, das in § 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert ist. Dort heißt es: „Es ist möglichst weit rechts zu fahren [...]“. Wer sich nicht daran hält, muss eventuell tief in die Tasche greifen.

In Deutschland gilt das sogenannte Rechtsfahrgebot. Doch es gibt zwei Ausnahmefälle, in denen man dennoch rechts vorbeiziehen darf.
Auf deutschen Autobahnen gilt das Rechtsfahrgebot – nur in zwei Ausnahmefällen darf man rechts vorbeiziehen. (Symbolbild) © Bodo Schackow/dpa

Rechtsfahrgebot: Wo es gilt und welche Strafen drohen

Das Rechtsfahrgebot gilt nicht nur für mehrspurige, sondern auch für einspurige Straßen. Und was viele auch nicht wissen: Grundsätzlich gilt das Rechtsfahrgebot auch innerorts – jedoch gibt es hier eine Besonderheit. Laut ADAC dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen bei mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung die Fahrspur frei wählen. In der Regel sind Pkw innerorts also von der Vorschrift ausgenommen. Auch rechts überholen ist in diesem Fall erlaubt. Linksabbieger oder Schienenfahrzeuge müssen sogar rechts überholt werden.

Gerade vor der Fahrt in den Urlaub lohnt es sich übrigens, sich noch einmal über so manche Verkehrsregel zu informieren – denn es gibt weit verbreitete Irrtümer. Und auch die Verkehrsregeln im Ausland sollte man sich einmal anschauen – denn dort wird vieles anders gehandhabt als hierzulande.

Rechtsfahrgebot: In zwei Ausnahmefällen darf rechts überholt werden

Vor nicht allzulanger Zeit regte sich GRIP-Moderator Matthias Malmedie in einem YouTube-Video über einen „Schleicher“ auf der linken Autobahnspur auf. Das Problem: Auf der Autobahn und autobahnähnlichen Straßen ist rechts überholen verboten. Wer es trotzdem tut, riskiert eine Geldbuße von bis zu 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Doch es gibt zwei Ausnahmen, in denen Rechtsüberholen erlaubt ist:

  1. Ausnahme: Wenn der Verkehr so dicht ist, dass sich auf den Fahrstreifen in einer Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden. Die Voraussetzung: Der Verkehr ist auf allen Fahrstreifen so dicht, dass nebeneinander gefahren wird. Das ist laut den ADAC-Experten dann der Fall, wenn einmal auf der einen Fahrspur und einmal auf der anderen Fahrspur geringfügig schneller gefahren wird.
  2. Ausnahme: Auf dem linken Fahrstreifen stehende oder langsamer als 60 km/h fahrende Fahrzeuge dürfen ebenfalls rechts überholt werden. Allerdings nur mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und unter größter Vorsicht. Bei stehendem Verkehr darf auf dem rechten Fahrstreifen mit höchstens 20 km/h überholt werden. Sollte der Verkehr auf der linken Spur langsam in Bewegung sein, darf rechts maximal mit einer Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h gefahren werden – was bedeutet, dass rechts maximal 80 km/h erlaubt sind.

Rechtsfahrgebot auf mehrspurigen Autobahnen: Die „20-Sekunden-Regel“

In §7 Absatz 3c der StVO heißt es, dass Kraftfahrzeuge auf dreispurigen Autobahnen „abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren“, den mittleren Fahrstreifen durchgängig befahren dürften, sofern – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Autobahnen mit mehr als drei Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Soll heißen: Man muss nicht wieder sofort nach rechts wechseln. Durch diese Regelung sollen laut ADAC gefährliche Spurwechsel und „Schlangenlinienfahren“ vermieden werden. Dennoch weisen die Experten darauf hin, dass wenn die rechte Spur vor dem nächsten Überholvorgang deutlich länger als 20 Sekunden befahren werden könnte, der Autofahrer auch wieder dorthin wechseln muss.

Auch interessant

Kommentare