Tesla: Hätte der „Wächter-Modus“ in Deutschland keine Chance auf Zulassung gehabt?
Die Kameraüberwachung durch Teslas „Wächter-Modus“ ist in Deutschland im Grunde illegal. Nur: Wieso ist die Technik dann überhaupt verbaut?
Es gibt wohl keinen Autohersteller, der derart umstritten ist wie Tesla. Während die Fangemeinde vor allem den vermeintlichen Technik-Vorsprung ihrer Marke preist, sehen viele andere in dem Elektroauto-Bauer in erster Linie ein großes Sicherheitsrisiko. Vor allem das „Autopilot“-System in seinen verschiedenen Ausbaustufen taucht häufig in den Negativ-Schlagzeilen auf. Zuletzt wurde Tesla in Kalifornien sogar wegen irreführender Werbung verklagt – weil ein Funktionsumfang versprochen wird, der nicht eingehalten werden kann. Auch der sogenannte „Wächter-Modus“ der Stromer wird von vielen Markenfans gefeiert. Doch die quasi ständige Kameraüberwachung ist in Deutschland datenschutzrechtlich eigentlich illegal. Aber warum ist die Technik dann überhaupt in den Fahrzeugen verbaut?
Tesla: Hätte „Wächter-Modus“ in Deutschland keine Chance auf Zulassung gehabt?
Während andere Hersteller lange mit professionellem Personal testen, um eine Technik sicher auf die Straße zu bringen, geht Tesla zumeist einen anderen Weg: So werden beispielsweise Beta-Versionen der „Full Self-Driving“-Software auf öffentlichen Straßen getestet – Verbraucherschützer warnen schon seit langer Zeit, dass die Tesla-Fahrer dabei quasi als „Testingenieure“ eingesetzt werden. Hochumstritten ist hierzulande aber auch der sogenannte „Sentry Mode“ („Wächter-Modus“): Ist er aktiviert, zeichnen in den Fahrzeugen beinahe nonstop acht Kameras die Umgebung auf – mit 250 Metern Reichweite und 360-Grad-Rundumblick. Problem hierbei ist allerdings nicht die Sicherheit im Verkehr – sondern das Thema Datenschutz.

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Tesla: „Wächter-Modus“ ließ bereits bei Behörden die Alarmglocken schrillen
Vor nicht allzu langer Zeit hatte das Thema „Wächter-Modus“ bereits bei Polizeibehörden die Alarmglocken schrillen lassen – weil ja auch Beamte privat Tesla-Fahrzeuge fahren und sich mitsamt den zahlreichen Kameras auf Dienstgeländen bewegen. Allerdings stellt sich generell die Frage: Ist der Einsatz der Sentry-Technik in Deutschland legal? Laut einem Bericht der TV-Sendung „Auto Mobil“ (VOX) definitiv nicht.
Tesla: Hersteller holt sich laut KBA seine Typgenehmigung in den Niederlanden
In dem TV-Beitrag erklärt ein Vertreter der Berliner Datenschutzbehörde (BlnBDI), der „Wächter-Modus“ sei datenschutzrechtlich unzulässig, wenn er im öffentlichen Raum unbeteiligte Dritte aufzeichne, die davon nichts wissen: „Der Wächter-Modus kann im öffentlichen Raum nicht rechtskonform eingesetzt werden.“ Die Technik stelle im öffentlichen Raum eine Datenschutzverletzung dar – heiß: Sie ist im Grunde illegal. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht das übrigens genauso und hat Tesla unter anderem auch aus diesem Grund verklagt. Denn theoretisch müssten alle, die gefilmt werden, ihr Einverständnis dazu erklären.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Text ist bereits in der Vergangenheit erschienen. Er hat viele Leserinnen und Leser besonders interessiert. Deshalb bieten wir ihn erneut an.
Verbaut werden darf die Technik des „Wächter-Modus“ allerdings – den Grund dafür verrät das Kraftfahrtbundesamt (KBA) auf Anfrage von „Auto Mobil“: In Europa haben die Hersteller demnach die Wahl, in welchem Mitgliedsstaat sie ihr Produkt genehmigen lassen – und Tesla hat sich seine Typgenehmigung in den Niederlanden geholt. Dort hatte man offenbar keine Einwände gegen die Technik.